Ansprechverbot unter Kollegen ?? (Mobbing?)

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Perni
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Ansprechverbot unter Kollegen ?? (Mobbing?)

Beitrag von Perni » 04.11.2014, 12:06

Liebe Berater und Leser,

ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage.
Könnte eine Kollegin über Vorgesetzte erwirken, dass ich sie nicht mehr ansprechen darf? Ich meine damit normalen Small Talk, beruflich relevante Dinge natürlich ausgenommen. Dass soetwas vor Gericht möglich wäre, ist mir klar aber ich rede hier von firmenintern.

Dass es hier eine lange Vorgeschichte gibt, brauche ich sicher nicht zu erwähnen. Ich bin bestimmt kein Stalker aber als gut integrierter Angestellter in unserem sehr familiären Team, sehe ich es geradezu als Mobbing, wenn diese Kollegin sich monatelang weigert auch nur einen Satz mit mir zu sprechen oder auch zu grüßen. Sie verlässt demonstrativ die Runde in der Kaffeeküche sobald ich dazu komme, etc...

Und kürzlich hat sie mich schriftlich per privatem Mail aufgefordert, jegliche Art der Kontaktaufnahme zu unterlassen. Andernfalls würde sie unseren Chef informieren... ->?!
Deswegen meine Frage.

Vielen Dank für eure Antworten.



BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 29.04.2015, 12:44

Sie darf sehr wohl den Kontakt zu Ihnen vermeiden, solange es ihre Arbeit nicht beeinträchtigt. In der Kaffeerunde muss sie natürlich nicht mit Ihnen sprechen, wo kämen wir denn da hin ?

Als Mobbing ist dies nicht zu betrachten, in keinster Weise. Dann wäre ja jede Person, mit der man nichts zu tun haben will ein Mobbingopfer.

Diese Problematik beeinträchtigt aber das Betriebsklima massiv. Ich würde es bei ihrem Vorgesetzten ansprechen. Sollte es darüber zu keiner Lösung kommen, haben Sie die Entscheidung der Kollegin zu akzeptieren. Ich gehe stark davon aus, sie haben die Kollegin bedrängt und sie fühlt sich in ihrer Gegenwart nicht wohl. Allerdings ist der Grund völlig irrelevant, man muss nicht begründen, warum man jemanden nicht mag.

Mein Tip: Lassen Sie ihre Kollegin in Ruhe. Sollte Sie sich aus irgendeinem Grund von Ihnen bedroht fühlen und eine einstweilige Verfügung erstellt werden, hätte das für Ihren Job möglicherweise schlimme Folgen.

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