Arbeitgeber verweigert Urlaubsgeld und Überstundenausgleich
Verfasst: 20.10.2014, 20:57
Arbeitnehmer A hat 5 Monate in einem Unternehmen gearbeitet. Zuerst ist er hingekommen und hat mit ihnen ausgemacht, dass er 1500 Euro netto im Monat verdient.
Leider hat A niemals soviel verdient. Sie sind dann zu ihm gekommen und fragten, ob es ok wäre, wenn A im ersten Monat nur halbtags arbeitet. Dazu hat A zugestimmt.
A hat dann monatlich 750 Euro brutto verdient. In den ersten beiden Monaten hat A dann tatsächlich nur halbtags gearbeitet und es war ok für ihn.
Dann wurde allerdings von A gefordert, dass er ganztags arbeiten soll. A wurde gesagt, dass er bald den richtigen Vertrag erhalte. Dies wurde ihm von seinem "Vorgesetzten" immer wieder gesagt.
Daraus ist allerdings nie etwas geworden. A hat im Laufe der Monate über 100 Überstunden angesammelt. Und nachdem A nun aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, sagt der Chef zu A, dass keine Stunden mehr offen sind.
A hat sich daraufhin beschwert und nachdem dies nichts gebracht hat, ist er zur Arbeiterkammer gegangen. Dort sollte A seine Arbeitsaufzeichnungen abgeben. A hat diese allerdings nicht ganz genau geführt. A hat sie nämlich immer am Ende der Woche gemacht und nicht jeden Tag, wie es nötig gewesen wäre. Zudem hat A beim Abschreiben sogar einen Fehler gemacht. Dadurch wurde ihm natürlich von der Arbeiterkammer angekreidet, dass seine Aufzeichnungen fehlerhaft sind. Um genau zu sein 2 - 3 Fehler in einem Monat.
A war es nicht bewusst, dass es so genau zu führen ist, da er zuvor nur in Deutschland gearbeitet hat und man dort als Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zeitprotokolle hat. Da es eine elektronische Aufzeichnung gab, hat er darauf vertraut, dass er darauf Zugriff haben wird, sofern es Streitigkeiten gibt.
Nun wird A von der Arbeiterkammer gesagt, dass sie dem Chef von A nochmals einen Brief schreiben werden und auf die Ausgabe des kompletten Zeitprotokolls pochen werden.
Was der Chef von A darauf geantwortet hat, weiß A nicht. Dafür hat die Arbeiterkammer nun an A geschrieben, dass sie denken, dass sie kaum eine Aussicht auf Erfolg sieht und deshalb für eine Gerichtsverhandlung einen Kostenübernahme fordern.
Jetzt stellt sich die Frage:
Was soll A nun unternehmen?
Leider hat A niemals soviel verdient. Sie sind dann zu ihm gekommen und fragten, ob es ok wäre, wenn A im ersten Monat nur halbtags arbeitet. Dazu hat A zugestimmt.
A hat dann monatlich 750 Euro brutto verdient. In den ersten beiden Monaten hat A dann tatsächlich nur halbtags gearbeitet und es war ok für ihn.
Dann wurde allerdings von A gefordert, dass er ganztags arbeiten soll. A wurde gesagt, dass er bald den richtigen Vertrag erhalte. Dies wurde ihm von seinem "Vorgesetzten" immer wieder gesagt.
Daraus ist allerdings nie etwas geworden. A hat im Laufe der Monate über 100 Überstunden angesammelt. Und nachdem A nun aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, sagt der Chef zu A, dass keine Stunden mehr offen sind.
A hat sich daraufhin beschwert und nachdem dies nichts gebracht hat, ist er zur Arbeiterkammer gegangen. Dort sollte A seine Arbeitsaufzeichnungen abgeben. A hat diese allerdings nicht ganz genau geführt. A hat sie nämlich immer am Ende der Woche gemacht und nicht jeden Tag, wie es nötig gewesen wäre. Zudem hat A beim Abschreiben sogar einen Fehler gemacht. Dadurch wurde ihm natürlich von der Arbeiterkammer angekreidet, dass seine Aufzeichnungen fehlerhaft sind. Um genau zu sein 2 - 3 Fehler in einem Monat.
A war es nicht bewusst, dass es so genau zu führen ist, da er zuvor nur in Deutschland gearbeitet hat und man dort als Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zeitprotokolle hat. Da es eine elektronische Aufzeichnung gab, hat er darauf vertraut, dass er darauf Zugriff haben wird, sofern es Streitigkeiten gibt.
Nun wird A von der Arbeiterkammer gesagt, dass sie dem Chef von A nochmals einen Brief schreiben werden und auf die Ausgabe des kompletten Zeitprotokolls pochen werden.
Was der Chef von A darauf geantwortet hat, weiß A nicht. Dafür hat die Arbeiterkammer nun an A geschrieben, dass sie denken, dass sie kaum eine Aussicht auf Erfolg sieht und deshalb für eine Gerichtsverhandlung einen Kostenübernahme fordern.
Jetzt stellt sich die Frage:
Was soll A nun unternehmen?