vom Tournee ausgeschlossen(schauspiel)

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Black beer
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vom Tournee ausgeschlossen(schauspiel)

Beitrag von Black beer » 19.10.2014, 14:43

Liebe Forum Berater, Beraterinnen, Leser,Leserinnen,

ich bin ein Schauspieler und bei einem Theaterstueck als Nebendarsteller engagiert.
Keine schriftliche Vertrag vorhanden und der Hauptdarsteller/Arbeitgeber war ein Freund von mir und haben nur mit muendlicher Vereinbarung, dass wir im Ausland spielen und dafuer kein Spielgeld, aber unsere Unterkuenfte und Fahrtkosten und Kostuem sind vom Arbeitgeber uebernommen.
Wir haben Proben angefangen und vor einer Woche, Beginn der Tournee wurde mich vom Tourmitglied ausgescholossen.
mit der Begruendung: ich war einen Tag telefonisch nicht erreicht war.
Ich war an dem Tag beschaeftigt und habe ein SMS an Arbeitgeber geschrieben, wenn etwas ist, dass er mich e-Mail schreiben soll.Das habe ich geschrieben, weil ich damit ein Zeichen setzen wollte, dass ich per Mail erreichbar bin.
An dem Tag bekam ich von diesem Arbeitgeber insgesamt 23 Anrufe, 10 SMS, 2e-Mails.Sie waren Inhaltlich nur emotional, und habe von Telefonterror meines Arbeitgebers Angust bekommen.
Nach einem Tag, bin ich vom Tour ausgeschlossen.
Und der Arbeitgeber hatte schon Ersatzspieler, bevor ich raus war und er will jetzt von mir Geld, wegen Kostuem u.a. Der Ersatzspieler hat per Mail schliftliche Vertrag vor meiner Entlassung bekommen.

Die Frage ist, muss ich wirklich Flugkosten u.s.w. zahlen?
l.g.
Beer



Manannan
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Beitrag von Manannan » 20.10.2014, 12:55

Auch wenn der Vertrag mündlich abgeschlossen wurde, so ist er dennoch gültig und einzuhalten.
Um den geforderten Ersatz geltend zu machen, muss dieser auch nachgewiesen werden. Wenn also Ihr Vertragspartner keine Aufwände bzw Schäden, die ihm durch Ihre Nichteinhaltung entstanden sind nachweisen kann, dann besteht die Forderung zu unrecht.

Black beer
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Beitrag von Black beer » 20.10.2014, 15:27

Zitat von Manannan: Auch wenn der Vertrag mündlich abgeschlossen wurde, so ist er dennoch gültig und einzuhalten.

Was musste ich hier z.B.einhalten? dass ich im Ausland spiele?
Ersatzspieler wurde ursprunglich von mir vorschlagen worden, und wird meiner Meinung nach dieses Tour gut laufen.
Ersatzspieler wollte mich immer an mir heran, weil er vom Anfang an meine Rolle haben wollte und hat mich immer wieder versucht, mit mir zu treffen.
Das Problem war, dass der Arbeitgeber immer wieder mit neuen Aufgaben zu mir gekommen war, obwohl wir so nicht ausgemacht hatte. Ich war als Schauspieler engagiert. Er verlange aber mir z.B. Uebersetzungen und dolmetschen. Er verlangte mir 24 Stunde fuer ihn erreichbar zu sein und zu arbeiten, wie Sklave.
Das war reine Ausbeutung.
Einen Fototermin habe ich z.B. abgesagt, weil ich als Schauspieler auf bestimmte Zeitung nicht erscheinen wollte. (Zeitung war fuer oesterreichsche Medien, nicht fuer die Zeitung fuers Spielort. ich fragte den Arbeitgeber, wofuer das Foto sein wird, und hatte keine ausfuehriche Information bekommen. )Also, Arbeitsklima war ohnehin schon sehr schlecht. Auch kuenstlerische Meinungen war immer wieder nicht einig. Es war kein Wunder, dass zur schriftliche Vertrag gekommen war.

weitere Frage:
Die Arbeit (z.B.Proben u.s.w.)war umsonst. Zwischen Arbeitgeber und Schauspieler wurden dafuer auch waehrend der Projektvorbereitungsphase keine Einigung gegeben, wieviel fuer die Proben Gagen bezahlt wird. Kann ich den Arbeit geber mindest Gage verlangen?
Danke im voraus. :P

Manannan
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Beitrag von Manannan » 21.10.2014, 07:21

Wenn Sie es mit der Vertragstreue nicht so genau nehmen, dann erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Sie wurden engagiert und kein Ersatzspieler. Das Vertragsverhältnis ist zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner entstanden und das ist eben einzuhalten.

Black beer
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Beitrag von Black beer » 21.10.2014, 12:08

danke fuer die rasche Beratung.
Ich finde die Diskussion sehr interessant sein koennte, nicht nur fuer mich, sondern
auch fuer andere Leute, die mit Schauspiel beschaeftigen.
Frage1:
was ist Vertragstreue?
Handelt es sich um Vertragsrecht?
Welche Gesetze wird hier angewendet? Schuaspieler G nehme ich an.
Keine weitere Gesetze?
Arbeitgeber war Privatperson, und nach der Auseinandersetztng kam die Information, dass dieser als Verein mich eingagiert hatte.
Ich bin schliesslich schwer erkrankt, wegen stress vom Arbeitgeber.
Aerztliche Atteste liegt vor.
Ich war waehrend der Probenphase immer wieder unterdruckt vom Arbeitgeber, gemobbt, vor dem dritten unterstellt, das war die Folge meiner Krankheit.
Nach ein paar Tage von der Sache geht es mir viel besser, weil der Arbeitgeber mich nicht mehr terrorisiert, wie mit Anrufe und Drohungen.

Uebrigens, der Arbeitgeber hat auch meine Frau angerufen und hat sie belaestigt. Der Arbeitgeber hatte kein Tel.Nr. von ihr, aber er wusste, wo sie arbeitet, und in der Dienstzeit rief er die Firma an, und wurde durch empfang an sie weitergeleitet.

Also, der Schauspieler darf vom Arbeitgeber so misshandelt worden sein, um zu verdienen oder Rollen zu bekommen und gibt es keinerei Moeglichkeit,.... so viel ich verstanden habe.

Frage2: Kann ich Schmerzensgeld verlangen, wegen meiner Erkrankung?

Frage3:Welche Paragrape werden in dieser Geschichte anwendbar?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 21.10.2014, 15:04

Vertragstreue bedeutet nichts anderes, als das beide Vertragsparteien an den Vertrag gebunden sind. Eine Nichteinhaltung ist gerichtlich durchsetzbar.

Das Schauspielergesetz ist Ende 2010 außer Kraft getreten. Es gilt nun das Theaterarbeitszeitgesetz (TAG).
Ob Ihr Vertragsverhältnis darauf anzuwenden ist, müssen Sie aus § 1 eruieren. Wenn ja, dann finden Sie die Lösung zu Ihren Fragen unter § 9 Abs 6.

Hier der Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2014-10-21

Black beer
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Beitrag von Black beer » 21.10.2014, 19:10

Danke Manannan, fuer ausfuehriche Informationen!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.10.2014, 08:05

Bitte gerne!

Black beer
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Beitrag von Black beer » 22.10.2014, 16:22

Liebe Berater/innen,

ich habe durch andere Beteiligten herausgefunden, dass die Geschichte meiner Version nicht stimmte.
Bevor ich vom Tour ausgeschlossen ist, hatte ich schon den aerztliche Attest bei Arbeitgeber gleich nach der Untersuchung meines Arztes informiert, und an dem Zeitpunkt war nur Ueberlegungen da, ob ich bei Tour dabei sein wird.
Schliesslich wurde ich vom Tour ausgeschlossen, aber nicht aus dem Grund, dass ich Krank bin. Zwischen Arbeitgeber und Ersatzspieler solle vor meiner Rauswurf schon alles abgemacht worden sein.
Ein Beteiligter vermutet noch dazu...
Man stellte sich spaeter heraus, dass der Arbeitgeber keine Versicherung fuers Tour geschlossen hatte, (obwohl es so ausgemacht worden war, dass der Arbeitgeber fuer die Versicherung des Tours zustaendig war.)wolle er angeblich mich alle Schuld schieben.

Was koennte der Rechtsberater dazu sagen?

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