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Arbeitsvertraglicher §

Verfasst: 24.09.2014, 16:37
von Grit24
ist es rechtens so einen Absatz im Arbeitsvertrag zu regeln:


"Die Firma kann den Mitarbeiter nach einer Kündigung unter Fortzahlung des Fixums und unter Anrechnung der Urlaubstage bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellen."

Ist es rechtes das die Firma mit damit vorschreibt wann ich während meiner Freistellung meinen restlichen Urlaub verbrauche? Nehmen wir an ich werde mit sofortiger Wirkung freigestellt, dann ist es doch Nonsens wenn ich dann noch Urlaub nehmen muss?

Verfasst: 24.09.2014, 21:55
von Manannan
Diese Klausel ist arbeitsrechtlich zulässig.
Sie müssten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zu Ihrem Austritt beschäftigt werden, da Sie bis dortin aus dem Arbeitsvertrag Ihre Arbeitsleistung schulden. Urlaubsverbrauch ist grundsätzlich zwischen AN und AG zu vereinbaren. Können Sie Ihren Urlaub bis dahin nicht verbrauchen, gebührt Ihnen Urlaubsersatzleistung. Durch diese Klausel soll daher sichergestellt werden, dass noch vorhandener Resturlaub in dieser Zeit zu verbrauchen ist.

Verfasst: 29.09.2014, 22:29
von Grit24
Ein Urlaubsverbrauch während dieser Frist wurde leider nicht geregelt, ob ich zu beginn der Freistellung in der Mitte der Freistellung oder am Ende der Freistellung meinen Urlaub verbrauche .... allerdings ist mir aufgefallen das meine Kündigungfrist 8 Wochen ist seit dem anfang September bis ende Okt. beschäftigt war ich dann von Anfang April 14 bis Ende Oktober 2014

8 Tage resturlaub ..

Künfrist: 6 Wochen

Verfasst: 30.09.2014, 07:03
von Manannan
Eine längere Kündigungsfrist schadet nicht, da Sie daraus begünstigt werden. Es darf nur keine kürzere vereinbart werden, als die gesetzlich vorgeschriebene (§ 20 ff AngG).
Wann der Urlaub während der Kündigungsfrist zu verbrauchen ist, obliegt der Vereinbarung zwischen AG und AN.