ist es rechtens so einen Absatz im Arbeitsvertrag zu regeln:
"Die Firma kann den Mitarbeiter nach einer Kündigung unter Fortzahlung des Fixums und unter Anrechnung der Urlaubstage bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellen."
Ist es rechtes das die Firma mit damit vorschreibt wann ich während meiner Freistellung meinen restlichen Urlaub verbrauche? Nehmen wir an ich werde mit sofortiger Wirkung freigestellt, dann ist es doch Nonsens wenn ich dann noch Urlaub nehmen muss?
Arbeitsvertraglicher §
Diese Klausel ist arbeitsrechtlich zulässig.
Sie müssten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zu Ihrem Austritt beschäftigt werden, da Sie bis dortin aus dem Arbeitsvertrag Ihre Arbeitsleistung schulden. Urlaubsverbrauch ist grundsätzlich zwischen AN und AG zu vereinbaren. Können Sie Ihren Urlaub bis dahin nicht verbrauchen, gebührt Ihnen Urlaubsersatzleistung. Durch diese Klausel soll daher sichergestellt werden, dass noch vorhandener Resturlaub in dieser Zeit zu verbrauchen ist.
Sie müssten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zu Ihrem Austritt beschäftigt werden, da Sie bis dortin aus dem Arbeitsvertrag Ihre Arbeitsleistung schulden. Urlaubsverbrauch ist grundsätzlich zwischen AN und AG zu vereinbaren. Können Sie Ihren Urlaub bis dahin nicht verbrauchen, gebührt Ihnen Urlaubsersatzleistung. Durch diese Klausel soll daher sichergestellt werden, dass noch vorhandener Resturlaub in dieser Zeit zu verbrauchen ist.
Ein Urlaubsverbrauch während dieser Frist wurde leider nicht geregelt, ob ich zu beginn der Freistellung in der Mitte der Freistellung oder am Ende der Freistellung meinen Urlaub verbrauche .... allerdings ist mir aufgefallen das meine Kündigungfrist 8 Wochen ist seit dem anfang September bis ende Okt. beschäftigt war ich dann von Anfang April 14 bis Ende Oktober 2014
8 Tage resturlaub ..
Künfrist: 6 Wochen
8 Tage resturlaub ..
Künfrist: 6 Wochen
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste