Benachteiligung von Leiharbeitern zulässig?
Verfasst: 12.05.2014, 23:41
Hallo,
ich bin seit einiger Zeit in einem Unternehmen als Angestellter tätig und dort über die hauseigene Leasing-Gesellschaft bedienstet.
Das Unternehmen zahlt nun fürs GJ 2013/14 eine Erfolgsprämie, quer durch die Bank für alle Mitarbeiter in gleicher Höhe aus.
Für das Stammpersonal gibt es eine taggenaue Aliquotierung, falls diese nach dem Stichtag eingetreten sind oder nicht durchgehend beschäftigt waren.
Beim Leasingpersonal wird eine mindestens 12-monatige durchgehende Beschäftigungsdauer vorausgesetzt, ansonsten hat man gar keinen Anspruch auf die Prämie.
Für mich eine klare Diskriminierung von den Leasing-Mitarbeitern gegenüber direkt bei der Gesellschaft bediensteten.
Habe mir das AÜG schon durchgelesen aber nichts konkretes gefunden, dass dies verboten sein sollte, was ist eure Meinung dazu?
LG
Hubi
ich bin seit einiger Zeit in einem Unternehmen als Angestellter tätig und dort über die hauseigene Leasing-Gesellschaft bedienstet.
Das Unternehmen zahlt nun fürs GJ 2013/14 eine Erfolgsprämie, quer durch die Bank für alle Mitarbeiter in gleicher Höhe aus.
Für das Stammpersonal gibt es eine taggenaue Aliquotierung, falls diese nach dem Stichtag eingetreten sind oder nicht durchgehend beschäftigt waren.
Beim Leasingpersonal wird eine mindestens 12-monatige durchgehende Beschäftigungsdauer vorausgesetzt, ansonsten hat man gar keinen Anspruch auf die Prämie.
Für mich eine klare Diskriminierung von den Leasing-Mitarbeitern gegenüber direkt bei der Gesellschaft bediensteten.
Habe mir das AÜG schon durchgelesen aber nichts konkretes gefunden, dass dies verboten sein sollte, was ist eure Meinung dazu?
LG
Hubi