Beendigung Dienstverhältnis - Fragen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Beko
Beiträge: 2
Registriert: 12.05.2014, 17:52

Beendigung Dienstverhältnis - Fragen

Beitrag von Beko » 12.05.2014, 18:11

Hallo,

aufgrund eines Dienstgeberwechsels, plane ich mein aktuelles Arbeitsverhältnis mit Ende Mai zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, kündbar mit 15. und Monatsletzten.

An die Arbeitsrechtler unter den Forumsmitgliedern ergeht nun meine Bitte, mir Informationen zu meinen offenen Fragen zu geben:

- Arbeitnehmerkündigung oder einvernehmliche Lösung: (Betriebszugehörigkeit > 4 Jahre, Abfertigung neu) Was ist grundsätzlich anzustreben bzw. welche Vor- und Nachteile entstehen mir aus der jeweiligen Lösung?
- Urlaub: Ich habe aktuell noch 20 Tage Urlaubsanspruch (ausschließlich aus 2014). Kann ich diese 20 Tage während der Kündigungsfrist noch verbrauchen oder habe ich nur mehr Anspruch auf einen aliquotierten Teil des Resturlaubes?
- Prämienanspruch: Ich bin Vertriebsmitarbeiter und mein Gehalt besteht aus einem fixen und einem variablen Anteil. Das variable Gehalt berechnet sich aus einer quantitativen Prämie (Jahres- und Quartalsprämien; Ziele: Umsatz, Auftragseingang, Nettoerlöse) und einer qualitativen Prämie (3 qualitative Ziele mit unterschiedlicher Gewichtung). Unser aktuelles Geschäftsjahr startete mit 1. April 2014. Welche Ansprüche habe ich aus diesen variablen Anteilen nach Beendigung des Dienstverhältnisses?

Sollten noch zusätzliche Infos notwendig sein, um Aussagen treffen zu können, bitte um Mitteilung.

Ansonsten schon einmal vielen Dank für die Rückmeldungen!



Gregor Meier2
Beiträge: 8
Registriert: 23.08.2014, 16:47

Beitrag von Gregor Meier2 » 02.09.2014, 19:43

Hallo Beko

Gerne antworte ich Dir auf Deine Fragen:

1. Im Lebenslauf macht sich Arbeitnehmerkündigung immer besser als Einvernehmlich. Denn dann schaut es eher so aus als ob der AG Dich loswerden wollte.
2. Du hat nur Anspruch auf den aliqouten Urlaub
3. Die Prämien müssen vom Arbeitgeber abgerechnet werden und stehen Dir ebenfalls aliqout zu.

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