Kündigungsanfechtung durch alle 3 Instanzen
Verfasst: 08.04.2014, 20:05
Hallo Community!
Ich habe an euch ein spezielles Anliegen:
Ich wurde von meinem Dienstgeber gekündigt (Grund:ich hätte angeblich meinen Vorgesetzten zu Unrecht beschuldigt mich sexuell belästigt zu haben).
Mein Vorgesetzter hat mich strafrechtlich geklagt und beide Instanzen verloren und zivilrechtlich dann seine Klage wieder zurückgezogen!
Ich habe beim ASG die 1. Instanz verloren (habe leider mehrmals und sehr nachdrücklich nach 7 Monaten das Urteil urgiert - der Richter war bereits im Pensionskrankenstand) und beim OLG die 2. Instanz gewonnen. Das OLG schließt im Urteil eine ordentliche Revision ausdrücklich aus.
Das OLG-Urteil ist im Juli 2013 zugestellt worden. Mein Dienstgeber hat die außerordentliche Revision erst im September 2013 an den OGH geschickt (Gerichtsferien??).
Jetzt im März 2014 habe ich vom OGH den Auftrag bekommen, auf die außerordentliche Revision eine Rekursbeantwortung zu erstatten.
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise normal?
Wozu eine Rekursbeantwortung wenn die sexuelle Belästigung bereits gesetzlich verankert ist?
Vielleicht könnt ihr mir das erkären?
Danke!
Ich habe an euch ein spezielles Anliegen:
Ich wurde von meinem Dienstgeber gekündigt (Grund:ich hätte angeblich meinen Vorgesetzten zu Unrecht beschuldigt mich sexuell belästigt zu haben).
Mein Vorgesetzter hat mich strafrechtlich geklagt und beide Instanzen verloren und zivilrechtlich dann seine Klage wieder zurückgezogen!
Ich habe beim ASG die 1. Instanz verloren (habe leider mehrmals und sehr nachdrücklich nach 7 Monaten das Urteil urgiert - der Richter war bereits im Pensionskrankenstand) und beim OLG die 2. Instanz gewonnen. Das OLG schließt im Urteil eine ordentliche Revision ausdrücklich aus.
Das OLG-Urteil ist im Juli 2013 zugestellt worden. Mein Dienstgeber hat die außerordentliche Revision erst im September 2013 an den OGH geschickt (Gerichtsferien??).
Jetzt im März 2014 habe ich vom OGH den Auftrag bekommen, auf die außerordentliche Revision eine Rekursbeantwortung zu erstatten.
Meine Frage: ist diese Vorgehensweise normal?
Wozu eine Rekursbeantwortung wenn die sexuelle Belästigung bereits gesetzlich verankert ist?
Vielleicht könnt ihr mir das erkären?
Danke!