freien Dienstvertrag ohne Gewerbeschein?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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weko78
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freien Dienstvertrag ohne Gewerbeschein?

Beitrag von weko78 » 07.04.2014, 00:03

Hallo,

um neben dem Studium einen Zuverdienst zu haben, hab ich einen Arbeitgeber gefunden, für den einige Softwareprojekte
erledigt werden sollten - nix konkretes, großteils auf Zuruf und damit gehts um kein Werk sondern eher Arbetiszeit.
Da ich aber kein eigenes Gewerbe anmelden möchte fällt ein Werkvertrag weg und bei der Wirtschaftskammer hat man mir daher
zu einem freien Dienstverhältnis geraten, weils dem Werkvertrag recht nahe kommt bzgl. der arbeitsrechtlichen
Freiheiten für mich und den Arbeitgeber.

Soweit so gut.
Eher zufällig bin ich nun über folgendes Dokument gestoßen:
http://www.interfides.at/content/e38660 ... itr_ge.pdf
Bei dem (wers nicht lesen will) ganz am Ende argumentiert wird, das man bei einem freien Dienstvertrag
grundsätzlich schon einen Gewerbeschein benötigt.
Andererseits steht hier:
http://forschungsnewsletter.univie.ac.a ... shilfe.pdf

Zitat: "Der freie Dienstnehmer/die freie Dienstnehmerin trägt keinerlei Unternehmensrisiko,
übernimmt keine Erfolgsgarantie und braucht keine Gewerbeberechtigung."

Damit komm ich zu meiner eigentlichen Frage:
Wie muss ein Dienstvertrag formuliert sein, bzw. das Arbeitsverhältnis aufgebaut sein, damit ich mir
sicher sein kann keinen Gewerbeschein zu benötigen?
Gibts da vielleicht ein Muster so eines Vertrages?
Laut dieser Checkliste:
http://dienstgeber.ooegkk.at/mediaDB/56 ... nehmer.pdf
sind alle Muster die ich so
finde sogar eher auf einen Werkvertrag ausgerichtet
wegen den Passagen über die Freiheit über Arbeitszeit und Ort.

Wo kann man sich den korrekt informieren lassen wie man den Vertrag korrekt aufsetzen müsste?
Und noch zum Schluss: Angenommen der Vertrag steht, ich hab keinen Gewerbeschein
(im Glauben das ich ihn tatsächlich nicht brauche), wer würde wie und wann Überprüfen
ob ich ein Gewerbe angemeldet hab?
D.h. wer interessiert sich eigentlich für meinen Arbeitsvertrag
und klopft an meine Tür falls deren Interpretation ein Gewerbe voraussetzt? Denn beim freien Dienstverhältnis führt ja der Arbeitgeber
die Sozialversicherung ab.
Müsste es da der Sozialversicherung
dann schon auffallen das ich eher zur GSVG als zur ASVG gehören würde?

Vielen vielen Dank für alle Tips und Hinweise!

lg
weko



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 07.04.2014, 08:09

Wenn das Einkommen aus dieser Tätigkeit nicht höher als € 395,31 mtl ist, würde ich Ihnen zu einem freien Dienstvertrag raten.

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