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Dienstfahrzeug bei Freistellung

Verfasst: 03.04.2014, 07:50
von Seba
Guten Morgen,

ich hätte eine Frage an die Juristen bezüglich des Dienstfahrzeuges bei einer Freistellung.

Mein Dienstverhältnis wurde nach 9 Jahren und Angabe von Gründen (was ja korrekt ist) gelöst. Ich habe danach jeglichen Firmeneigentum (Handy, Laptop usw. ) zurückgeben müssen und bin nun für 3 Monate (Bis 30.06.2014) freigestellt.
Da das Dienstfahrzeug auch zurückgegeben werden musste, wurde mit Hilfe der AK ein Schreiben aufgesetzt mit der Erhöhung des Bruttogehaltes um den Sachbezug.

Die Firma meinte nun, daß sie dies nicht machen müsse und auch nicht machen werde.
Alle meine Recherchen ergaben aber, daß ein Unternehmen hier nur 2 Möglichkeiten hat: Fahrzeug in der Dienstfreistellung lassen oder diese Entschädigung.

Was ist nun Richtig und was bzw. wie kann ich vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Sébastien

Verfasst: 03.04.2014, 13:50
von Manannan
Wenn Ihnen das Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen wurde und Teil des vereinbarten Entgeltes war, dann kann ich der Auffassung der AK folgen.
Wenn dieses jedoch nicht Teil des Entgeltes sondern Arbeitsmittel war, dann werden Sie mit Ihrer Forderung nicht durchdringen.