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befristeter arbeitsvertrag endet am 1.4 ?

Verfasst: 29.03.2014, 16:41
von Robertus1
Hallo,
ich habe eine frage zu meinen arbeitsvertrag. mein arbeitsvertrag geht vom 20.12.02013 bis 1.4.2014. jetzt gehe ich davon aus das mein arbeitsvertrag bis zum 1.4 geht und ich an diesem tag noch arbeiten muss und fertig bin. mein chef meinte aber ER könne den arbeitsvertrag verlängern. worin ich einwenig stutzig bin. ich habe ihn einmal hochgeladen, wäre lieb wenn ihr mal schauen könntet ob er es einfach kann. da steht zwar was von "28" tagen aber das verstehe ich nicht so ganz wie das gemeint ist.

http://s14.directupload.net/images/140328/a97ku3fw.png

vielen dank im vorraus Smile

Verfasst: 29.03.2014, 20:19
von Manannan
Ihr Arbeitsvertrag endet mit 01.04.2014.
Die Regelung mit 28 Tagen soll bedeuten, dass, sollte das Arbeitsverhältnis - aus welchen Gründen auch immer - über den 01.04. hinaus fortgesetzt werden, von Ihnen daraus kein Rechtsanspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeleitet werden kann.
Dies ist mE eine Art Absicherung für den Arbeitgeber, wenn sich die Wintersaison witterungsbedingt verlängern sollte.

Verfasst: 29.03.2014, 20:54
von Robertus1
hey, danke für deine kompetente antwort. das konnte ich mir schon so in etwas denken. verstehe ich das richtig das wenn mein chef sagt "so herr krieg, sie müssen noch bis zum 9.4.2014 arbeiten obwohl ich das nicht möchte bin ich dazu verpflichtet noch solange zu bleiben wie er mich "braucht". oder verlangt es auch mein einverständniss wenn ich noch länger bleiben möchte. diesbezüglich die 8 tage .

lg :)

Verfasst: 30.03.2014, 13:22
von Manannan
Über den 01.04. hinaus schuldest du keine Arbeitsleistung mehr. Eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt bedarf der beidseitigen Zustimmung.

Verfasst: 30.03.2014, 13:40
von Robertus1
vielen dank :) du kommst auf alle fälle in den himmel für dein fachwissen :)