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Urlaubsstunden
Verfasst: 04.02.2014, 11:18
von Justchill
Hallo!
Ich brauche bei folgender Angelegenheit Rat & Hilfe:
Meine Mitarbeiterin wurde im Nov. 2013 von 15 auf 20 20Std./Woche bei gleichbleibenden Arbeitstagen aufgestockt.
Lt. unserem Zeiterfassungssystem verliert Sie somit 4 Urlaubstage (Urlaub mit 3 Stunden aufgebaut, tlw. mit 4 Urlaubsstunden verbraucht). Lt. AK wäre der Urlaub aufzuwerten, damit keine Tage verloren gehen. Lt. unserer Buchhalterin gibt es jedoch einen UGH-Beschluss, der das wiederlegt.
Was stimmt nun wirklich?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Verfasst: 04.02.2014, 16:00
von Manannan
Was bitte ist ein UGH-Beschluss????
Wenn es so etwas geben sollte und dies verbindlichen Charakter hat, dann bitte der AK zur neuerlichen Beurteilung vorlegen.
Urlaubsstunden
Verfasst: 05.02.2014, 07:43
von Justchill
Entschuldigung, es hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Natürlich OGH-Beschluss. lg
Verfasst: 05.02.2014, 09:40
von Manannan
Geht es in Ihrer Anfrage um Zeiten auf Grundlage eines Zeiterfassungssystems (Gleitzeit) oder um Urlaubsansprüche?
In beiden Fällen erscheint mir die Lösung einfach, zB:
Anspruch 01.01.2013 - 31.10.2013 = ....Stunden
Anspruch 01.11.2013 - 31.12.2013 = ....Stunden
Fakt ist, dass die Mehrzeiten im betreffenden Zeitraum rechtmäßig erworben wurden und daher auch ein Anspruch auf Abgeltung besteht.
Wenn die Buchhalterin sich auf eine OGH-Entscheidung beruft, so muss sie diese auch zitieren. Zu behaupten, dass es eine solche gäbe, ist zu wenig.
Verfasst: 05.02.2014, 10:28
von Andreas3
Meiner Meinung nach dürfte es sich um die Entscheidung "OGH 24.10.2012 8 ObA 35/12y" handlen.
Darin wird vereinfacht festgestellt, dass nicht verbrauchte Urlaubsguthaben aus der vorangegeangenen Teilzeitphase aliquot aufzuwerten sind.
Wenn Sie Unternehmer sind würde ich mich in dieser Angelegenheit an die Rechtsabteilung der WKO wenden.
LG!
Verfasst: 05.02.2014, 11:13
von Hubert Neubauer
Man hat auch bei geringfügiger Beschäftigung nicht einen Urlaubsanspruch in Stunden sondern in Tagen (meistens 25 Tage bei 5 Tagewoche, bzw. 30 bei 6 Tagewoche).
Wird man nachher mehr Stunden beschäftigt hat man den selben Anspruch in Tagen (nicht in Stunden)
Verfasst: 05.02.2014, 17:28
von Manannan
Die von @Andreas zitierte Judikatur ist lesenswert!