Verwendungsgruppenjahre ?
Verfasst: 24.01.2014, 11:32
Ein herzliches Hallo an alle Leser!
Ich bräuchte bitte ein paar Auskünfte betreffend Verwendungsguppenjahre, da ich befürchte, dass meine Gehaltsabrechnungen fehlerhaft sind. Mit meinem Chef möchte ich erst sprechen, wenn ich ein paar Hintergrundinformationen habe.
Ausgangssituation:
Ich arbeite seit über 4 Jahren für einen 2 Mann/Frau Betrieb als Büroangestellte. Lt. Anmeldebestätigung gilt die gesetzliche Regelung für Angestellte. Auf alten Lohnzetteln (das Aussehen hat sich in den Jahren geändert) steht, dass das Arbeitsverhältnis an den KV angelehnt ist. Welcher KV für mich gilt, bzw. was "angelehnt" bedeutet, weiß ich leider nicht.
Als Einstufung bei der Anmeldung wurde die Verwendungsgruppe II angegeben und auch auf dieser Basis mein Gehalt berechnet. Auf den Lohnzetteln unter Beitragsgruppe steht D1, im Feld für die Verwendungsgruppe nichts.
Ein Dienst, oder Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen.
Bei Eintritt in dieses Dienstverhältnis arbeitete ich nur Teilzeit. Über die Jahre wurden meine Stunden mehrmals nach oben hin angeglichen, bis ich im Jahr 2011 auf eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. kam.
Gehaltserhöhungen gab es nur im Rahmen der KV-Erhöhungen, also immer im Jänner.
Meine Fragen sind nun:
Sollten mir die Verwendungsgruppenjahre angerechnet werden, oder stehen mir diese nicht zu?
Gelten auch die Teilzeitjahre für die Gruppensteiger, oder nur die Vollzeitbeschäftigungsjahre?
Wie kann ich feststellen, welcher KV bzw. was sonst auf mich zutrifft? (liegt nicht in der Firma auf).
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Margarete
Ich bräuchte bitte ein paar Auskünfte betreffend Verwendungsguppenjahre, da ich befürchte, dass meine Gehaltsabrechnungen fehlerhaft sind. Mit meinem Chef möchte ich erst sprechen, wenn ich ein paar Hintergrundinformationen habe.
Ausgangssituation:
Ich arbeite seit über 4 Jahren für einen 2 Mann/Frau Betrieb als Büroangestellte. Lt. Anmeldebestätigung gilt die gesetzliche Regelung für Angestellte. Auf alten Lohnzetteln (das Aussehen hat sich in den Jahren geändert) steht, dass das Arbeitsverhältnis an den KV angelehnt ist. Welcher KV für mich gilt, bzw. was "angelehnt" bedeutet, weiß ich leider nicht.
Als Einstufung bei der Anmeldung wurde die Verwendungsgruppe II angegeben und auch auf dieser Basis mein Gehalt berechnet. Auf den Lohnzetteln unter Beitragsgruppe steht D1, im Feld für die Verwendungsgruppe nichts.
Ein Dienst, oder Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen.
Bei Eintritt in dieses Dienstverhältnis arbeitete ich nur Teilzeit. Über die Jahre wurden meine Stunden mehrmals nach oben hin angeglichen, bis ich im Jahr 2011 auf eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. kam.
Gehaltserhöhungen gab es nur im Rahmen der KV-Erhöhungen, also immer im Jänner.
Meine Fragen sind nun:
Sollten mir die Verwendungsgruppenjahre angerechnet werden, oder stehen mir diese nicht zu?
Gelten auch die Teilzeitjahre für die Gruppensteiger, oder nur die Vollzeitbeschäftigungsjahre?
Wie kann ich feststellen, welcher KV bzw. was sonst auf mich zutrifft? (liegt nicht in der Firma auf).
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Margarete