Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Manner
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von Manner » 19.01.2014, 18:39
Guten Tag
Ich träume schon lange einen eigenen Online Shop zu eröffnen. Mir macht es einfach Spaß sich darum zu kümmern und alles drum und dran. Ich habe gelesen das es möglich ist nur weis ich die genauen Schritte nicht. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen. Ich weis bis jetzt nur das:
Ich die Erlaubnis meiner Eltern haben muss. Von beiden. Die habe ich auch bekommen.
Ich dem Familiengericht schreiben muss. Was muss ich denen denn schreiben :O ?? Und an welche Adresse.
Oder bin ich überhaupt falsch informiert ?
Ich würde mich über antworten sehr freuen

Liebe Grüße
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Manannan
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von Manannan » 19.01.2014, 20:40
Erkundigen Sie sich am besten bei der Wirtschaftskammer.
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Manner
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von Manner » 20.01.2014, 00:11
Manannan hat geschrieben:Erkundigen Sie sich am besten bei der Wirtschaftskammer.
Habe ich bei unserer nächsten gemacht und die konnten mir nicht wirklich eine Antwort geben :O !?
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Manannan
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von Manannan » 20.01.2014, 21:57
Dann hilft nur mehr der Gang zur Gewerbebehörde (BH, Magistrat). Dort gibt man Ihnen sicher gerne Auskunft.
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Manner
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von Manner » 21.01.2014, 20:24
Manannan hat geschrieben:Dann hilft nur mehr der Gang zur Gewerbebehörde (BH, Magistrat). Dort gibt man Ihnen sicher gerne Auskunft.
Da es mir wegen der Arbeit nicht wirklich möglich ist der BH einen Besuch abzustatten würde ich dies gerne über E-Mail machen. Nur was soll ich denen genau bzw. ungefähr schreiben

?
Währe sehr lieb von euch mir zu antworten

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Andreas3
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von Andreas3 » 23.01.2014, 11:38
Hallo,
ich habe leider keine gute Nachricht für Dich:
um ein Gewerbe ausüben zu können, muss man eigenberechtigt sein, d.h. Volljährig.
Minderjährige können in Österreich kein Gewerbe ausüben. D.h. du brauchst einen Erwachsenen, der das Gewerbe anmeldet und über dessen Namen alles läuft (mit allen sozialversicherungsrechltichen u. steuerrechtlichen Konsequenzen)
LG!
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lexlegis
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Beitrag
von lexlegis » 23.01.2014, 12:29
Der Kollege hat Recht!
Grundlegende Voraussetzung der Gewerbeausübung durch eine natürliche Person ist gemäß § 8 Abs 1 GewO deren Eigenberechtigung. Diese tritt gemäß § 21 ABGB grundsätzlich mit der
Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) ein.
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