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Zuwenig Urlaubstage

Verfasst: 07.01.2014, 19:02
von Michaela2
Sg. Team!

Ich hab meinem Chef 2013 dreimal mitgeteilt, dass ich 2012 drei Urlaubstage zuwenig hatte.
Hat er immer behauptet, das stimme nicht......(ist aber leicht anhand unseres Vormerkkalenders nachvollziehbar).

Heute kommt er und meinte, ich hätte doch recht gehabt.

Aber 2010 und 2011 !!!! hätten wir ja mehr als je 25 Urlaubstage gehabt, das gleiche sich somit wieder aus!
Damals waren einmal 3 und einmal 2 Tage mehr.
Kann er das wirklich so gegenrechnen? Und das jetzt im Nachhinein??

Dazu muss ich sagen, dass ich alleine mit ihm in einer Ordination arbeite und nur dann Urlaub habe, wenn mein Chef Urlaub oder Fortbildung macht.
2010 z.B. war 2 Tage geschlossen, weil neue Fenster eingebaut wurden.
Wenn mein Chef auf Fortbildung ist muss ich auch meine Urlaubstage hergeben.

Wenn er also die Ordination zusperrt, kann ich nicht arbeiten......
Was meinen Sie dazu? Kann er das jetzt noch so gegenrechnen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Verfasst: 08.01.2014, 19:07
von Manannan
Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann nicht abbedungen werden. Diese drei nicht konsumierten Urlaubstage stehen Ihnen zu.

Ob Sie diesen Anspruch tatsächlich durchsetzen wollen, ist dann Ihre Entscheidung.

Verfasst: 08.01.2014, 20:01
von Michaela2
Zur Info:
Habe heute mit der AK gesprochen. Der Dienstgeber kann tatsächlich die Tage, die 2010 und 2011 zuviel konsumiert worden sind auch für 2013 noch gegenrechnen!!!
Auch, wenn nicht ICH mir den Urlaub genommen habe, sondern ich einfach frei nehmen musste, da die Ordination geschlossen war.
Ich hätte schriftlich sagen müssen, dass ich mich zur Arbeit zur Verfügung stelle (was aber nix bringt, weil ja geschlossen ist............).
Aber wer macht sowas schon, der Dienstnehmer ist wieder mal der Dumme.

Verfasst: 08.01.2014, 23:56
von Forumsmensch
Michel0 hat geschrieben: Aber wer macht sowas schon, der Dienstnehmer ist wieder mal der Dumme.
Das möchte ich nicht so stehen lassen.
Die österreichischen Gesetze sind sehr arbeitnehmerfreundlich. (Generell gesehen, natürlich hackt's in Einzelfällen.)

Verfasst: 09.01.2014, 21:44
von Manannan
Die Rechtsansicht der AK teile ich nicht.
Sie haben die in den Vorjahren durch den DG irrtümlich zu viel gewährten Urlaubstage gutgläubig verbraucht. Daher können diese auch mit dem geltenden Urlaubsanspruch nicht gegengerechnet werden.