Einvernehmliche Kündigung während der Schwangerschaft
Verfasst: 20.08.2013, 13:17
ich bin derzeit in der 24. schwangerschaftswoche. Habe einen Urlaubsstand von 20 Tagen.
mein chef war so nett und hat mir zugesichert meinen bisherigen abfertigungsanspruch auszuzahlen (alte abfertigung - 14 dienstjahre).
bei der AK wurde mir gesagt, dass die auszahlung nur mit einer einvernehmlichen kündigung möglich ist (ansonsten einfrieren und in die neue abfertigung umsteigen - ich möchte jedoch das geld ausbezahlt haben, nicht eingefroren) - auch da hat mein chef netterweise zugestimmt.
wir hatten uns überlegt einvernehmlich das dienstverhältnis zu beenden (mit ende august) jedoch anschliessend sofort ein neues zu beginnen (mit 1.9.)...jedoch neues abfertigungsrecht.
jetzt meine frage:
mein mutterschutz beginnt mitte oktober. wie sieht es da rechtlich aus. ich hatte vor mit 14.9. in urlaub zu gehen und anschliessend sofort in mutterschutz zu gehen.
rein rechtlich, würde ich ja die 20 urlaubstage jetzt nicht mehr aufbrauchen können, wenn die kündigung mit 31.8. wirksam wird und mit 1.9. würde eine neue urlaubsrechnung beginnen.
worauf muss ich achten um keine meiner ansprüche zu verlieren?! bzw. worauf muss mein chef achten, dass er nicht gesetzeswidrig handelt?
oder ist eine kündigung erst nach dem mutterschutz möglich?
ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
danke schon mal im voraus
mein chef war so nett und hat mir zugesichert meinen bisherigen abfertigungsanspruch auszuzahlen (alte abfertigung - 14 dienstjahre).
bei der AK wurde mir gesagt, dass die auszahlung nur mit einer einvernehmlichen kündigung möglich ist (ansonsten einfrieren und in die neue abfertigung umsteigen - ich möchte jedoch das geld ausbezahlt haben, nicht eingefroren) - auch da hat mein chef netterweise zugestimmt.
wir hatten uns überlegt einvernehmlich das dienstverhältnis zu beenden (mit ende august) jedoch anschliessend sofort ein neues zu beginnen (mit 1.9.)...jedoch neues abfertigungsrecht.
jetzt meine frage:
mein mutterschutz beginnt mitte oktober. wie sieht es da rechtlich aus. ich hatte vor mit 14.9. in urlaub zu gehen und anschliessend sofort in mutterschutz zu gehen.
rein rechtlich, würde ich ja die 20 urlaubstage jetzt nicht mehr aufbrauchen können, wenn die kündigung mit 31.8. wirksam wird und mit 1.9. würde eine neue urlaubsrechnung beginnen.
worauf muss ich achten um keine meiner ansprüche zu verlieren?! bzw. worauf muss mein chef achten, dass er nicht gesetzeswidrig handelt?
oder ist eine kündigung erst nach dem mutterschutz möglich?
ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
danke schon mal im voraus