Zwang zur Fahrt mit Leihauto statt eigenem KFZ

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Franz Rescher
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Registriert: 11.07.2013, 08:19

Zwang zur Fahrt mit Leihauto statt eigenem KFZ

Beitrag von Franz Rescher » 11.07.2013, 08:59

Hallo allerseits,

beruflich bin ich SAP-Berater, was immer wieder auch Reisewege zum Kunden mit sich bringt.

Fahrten innerhalb von Wien gehören zu meinem regulären Einsatzgebiet und werden nicht gesondert verrechnet; hier fahre ich stets mit dem eigenen Auto, was für mich auch bestens passt. Nun gibt es aber auch immer wieder mal Fahrten in andere Bundesländer und hier liegt mein Problem...

Ich möchte weiterhin mit dem eigenen Auto fahren und km-Geld dafür geltend machen, jedoch verlangt mein Arbeitgeber seit neuestem, dass für solche Fahrten eines der vorhandenen Leihautos zu nutzen ist. Dies kommt den Arbeitgeber offenbar günstiger, es geht hier also rein um den Kostenfaktor.

Für mich selbst bedeutet dies neben einen Verlust an Komfort und Wohlbefinden allerdings vor allem auch einen deutlich erhöhten Weg/Zeitaufwand, da ich somit nicht direkt vom Wohnort in Niederösterreich zu einem Termin fahren kann, sondern jedesmal erst 20km bzw. 35 Autominuten zum Arbeitgeber muss, Auto tauschen, dann durch die ganze Innenstadt zum Termin (zumeist im Stau), und retour wieder die gleiche mühsame Prozedur.

Im Endeffekt verliere ich dabei wertvolle Zeit (ca. 1 Stunde pro Tag), die ich gegenüber dem Kunden nicht fakturieren kann. Dies wiederum wirkt sich unter Umständen negativ auf meinen Gehaltsbonus aus - für mich nicht einzusehen!!

Nun zu meiner Frage: Kann mir der Dienstgeber tatsächlich verbieten, mein eigenes vorhandenes Auto für Dienstfahrten zu nutzen und mir vorschreiben, dass ich jedesmal ein Leihauto nehmen muss??

Was würdet ihr in meiner Situation machen?

Danke und lG,
Franz

P.S. Die Kollegen betrifft das Problem übrigens nicht, da diese entweder ein eigenes Dienstauto haben (hätte ich auch gerne, bekomme ich aber nicht - Begründung: gibt's nicht mehr bei neuen Verträgen) oder keinen Führerschein haben und öffentlich reisen.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.07.2013, 21:12

Wenn das Problem nur bei Fahrten in andere Bundesländer auftritt und dies wie sie anführen "immer wieder mal ist" ist keine Regelmäßigkeit gegeben. Deshalb wird auch ihr Arbeitgeber im Falle eines Rechtsstreites die stärkere Position haben.
Da ich annehme, dass Sie ihren monatlichen Zwangsobolus an die Arbeiterkammer zahlen, würde ich Ihnen raten, sich auch noch von dieser beraten zu lassen.

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 15.07.2013, 11:56

Sie haben keinen Anspruch darauf bei Dienstreisen ihr eigenes Fahrzeug zu verwenden und dafür Km-Geld zu verrechnen. Sehr wohl ist aber die Zeit der Dienstreise (vom Arbeitsort zum Kunden) als Arbeitszeit zu bezahlen (nicht die Fahrt von ihrem Wohnort zum Arbeitsort). -
Wenn Sie trotzdem, weil es z.B. für Sie bequemer ist, ihr Privatfahrzeug für Dienstreisen nutzen, könnten sie für diese Km das amtliche KM-Geld in ihrer AN-Veranlagung als Werbungskosten reinnehmen (Fahrtenbuch!).
Vielleicht können Sie Ihren DG überzeugen, dass er zumindest einen Teil der KM-Geldes zahlt, da bezahlte Arbeitszeit erspart wird und auch Kosten für den Mietwagen. Die Differenz holen Sie sich über die AN-Veranlagung am Jahresende.

Franz Rescher
Beiträge: 4
Registriert: 11.07.2013, 08:19

Beitrag von Franz Rescher » 16.07.2013, 11:33

Alles klar und danke für die Infos!

@Manannan: du schreibst, dass keine Regelmäßigkeit gegeben ist. Nun ist derzeit ein längerfristiges Projekt im Gespräch, wobei ich dann jede Woche nach Oberösterreich und nach drei Tagen Aufenthalt wieder retour fahren würde. Würde diese Regelmäßigkeit an meiner Situation rechtlich dann etwas ändern?

Auch nicht oder? Ist vermutlich ganz einfach Verhandlungssache mit dem DG...

Danke, Franz

Manannan
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Beitrag von Manannan » 16.07.2013, 16:46

Nein, leider.
@ andreas hat es bereits klar formuliert, dass kein Rechtsanspruch besteht und welche sonstigen Möglichkeiten bestehen.
Viel Erfolg!

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