Übernahme nach Lehrabschluss, niedrigste Lohnstufe
Verfasst: 03.07.2013, 13:58
Hallo liebe Leute, ich hab mal wieder eine Frage, diesmal bezüglich meiner Anstellung.
Ich bin IT-Techniker (Informationstechnologe-Technik) in der Steiermark.
Ich habe meine Lehre mit gutem Erfolg abgeschlossen und bin nun seit einigen Monaten in der Firma wo ich gelernt habe angestellt.
Ich bin in der niedrigsten Lohnstufe und meine Kollegen in der selben Abteilung sind natürlich höher eingereiht. Ein Kollege ohne diese Ausbildung ist jedoch auch höher eingereiht als ich, weil er 3 Jahre länger da ist.
Der Betriebsrat meinte, ich könnte in die selbe Stufe wie er, weil es so eine Art "Gruppenzwang" wäre, aber auch sonst meinte er, ich müsste aufgrund meiner Ausbildung in eine höhere Stufe kommen.
Der Geschäftsführer meinte, er will mich aber nur in der Stufe lassen, weil ich das Tagesgeschäft noch nicht machen kann. Das war vor 2 Monaten, in den letzten 2 Monaten habe ich aber aktiv am Tagesgeschäft mitgearbeitet.
Die Frage ist jetzt, kann er mich eigentlich in der Stufe lassen, oder kann ich dagegen einspruch erheben. Der Betriebsrat meinte, es sei Rechtlich, und wenn der GF meint, ich würde nicht am Tagesgeschäft mitarbeiten, könne er mich auch noch ein weiteres Jahr (geplant ist ein Jahr) in der Stufe lassen.
Ich fühle mich hier benachteiligt, weil ich eigentlich (vom Tagesgeschäft her) das selbe tue, wie meine Kollegen.
Kann er das mit mir machen, oder kann ich mit dem Betriebsrat dagegen vorgehen? Er weiß zwar viel, aber er kennt sich mit dem Gesetz nicht so richtig aus :~
Danke Leute!
Ich bin IT-Techniker (Informationstechnologe-Technik) in der Steiermark.
Ich habe meine Lehre mit gutem Erfolg abgeschlossen und bin nun seit einigen Monaten in der Firma wo ich gelernt habe angestellt.
Ich bin in der niedrigsten Lohnstufe und meine Kollegen in der selben Abteilung sind natürlich höher eingereiht. Ein Kollege ohne diese Ausbildung ist jedoch auch höher eingereiht als ich, weil er 3 Jahre länger da ist.
Der Betriebsrat meinte, ich könnte in die selbe Stufe wie er, weil es so eine Art "Gruppenzwang" wäre, aber auch sonst meinte er, ich müsste aufgrund meiner Ausbildung in eine höhere Stufe kommen.
Der Geschäftsführer meinte, er will mich aber nur in der Stufe lassen, weil ich das Tagesgeschäft noch nicht machen kann. Das war vor 2 Monaten, in den letzten 2 Monaten habe ich aber aktiv am Tagesgeschäft mitgearbeitet.
Die Frage ist jetzt, kann er mich eigentlich in der Stufe lassen, oder kann ich dagegen einspruch erheben. Der Betriebsrat meinte, es sei Rechtlich, und wenn der GF meint, ich würde nicht am Tagesgeschäft mitarbeiten, könne er mich auch noch ein weiteres Jahr (geplant ist ein Jahr) in der Stufe lassen.
Ich fühle mich hier benachteiligt, weil ich eigentlich (vom Tagesgeschäft her) das selbe tue, wie meine Kollegen.
Kann er das mit mir machen, oder kann ich mit dem Betriebsrat dagegen vorgehen? Er weiß zwar viel, aber er kennt sich mit dem Gesetz nicht so richtig aus :~
Danke Leute!