Arbeiten in der Schweiz trotz Insolvenz in Ö und D

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Monica Benesch
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Registriert: 11.06.2013, 09:31

Arbeiten in der Schweiz trotz Insolvenz in Ö und D

Beitrag von Monica Benesch » 11.06.2013, 09:41

Hallo, hätte da eine Frage und bitte um hilfreiche Antworten.
Ich habe in Österreich ein Privatinsolvenzverfahren und in Deutschland ein Insolvenzverfahren wegen meiner Firma, beides noch nicht abgeschlossen.
Ich hätte jetzt ein Jobangebot in der Schweiz, wo ich relativ gut verdienen kann. Wohnen und angemeldet wäre ich dort bei einem Freund, der in der Schweiz lebt.
Meine Fragen nun:
Kann ich einfach so von heute auf morgen in der Schweiz arbeiten?
Muss ich das in D oder Ö melden ?
Ich muss ja ein Arbeitsverhältnis vorweisen - kommt es durch ein Schweizer Arbeitsverhältnis auch zu Pfändungen vom Arbeitgeber?
Bitte generell um Info dazu.
Vielen, vielen Dank !



Hubert Neubauer
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Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 11.06.2013, 12:11

Wenn nachträglich mehr Einkommen ins Verdienen gebracht wird, muss natürlich auch der Masse mehr zufließen. Das heißt, auch wenn sie gut verdienen, werden sie das über das Existenzminimum gehende Entgelt an ihre Gläubiger abliefern müssen!

Monica Benesch
Beiträge: 4
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Beitrag von Monica Benesch » 11.06.2013, 13:55

Erstmals DANKE für die Antwort.
Aber da die Schweiz kein EU Land ist, kann/wird da trotzdem auf den Lohn zurückgegriffen ?
Und muss ich meinem Arbeitgeber meine Insolvenzverfahren melden ?
Im Vertrag meines ev. zukünftigen Arbeitgebers steht dieser Abschnitt - was bedeutet das konkret für mich? :
9. Abtretung und Verpfändung von Lohnforderungen
Die Abtretung und Verpfändung des Lohnes des Arbeitnehmers während der Dauer des Vertrages ist streng untersagt. Der Arbeitnehmer versichert, dass bei Vertragsbeginn keine Verpflichtungen für Abtretung oder Verpfändung bestehen.
Der Arbeitgeber wird Abtretungen oder Verpfändungen, die vom Arbeitnehmer in Missachtung dieser Regelung getätigt wurden, übergehen.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 11.06.2013, 15:58

Sie MÜSSEN dem Insolvenzgericht ihre verbesserte Vermögenslage melden und wird daher auch mehr abgeschöpft, machen Sie dies nicht, könnte dies unter Umstanden eine Straftat darstellen...

BatLB
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Beitrag von BatLB » 11.06.2013, 17:48

... und der Abschnitt in ihrem Arbeitsvertrag heisst, dass sie keinesfalls ihren Lohn pfänden lassen dürfen. Somit wäre es gar nicht möglich, die Stelle in ihrer Situation mit diesem Arbeitsvertrag anzunehmen.

Wär ja noch schöner, wenn man einfach im Nachbarland arbeiten geht und die Gläubiger dumm sterben lässt.

Monica Benesch
Beiträge: 4
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Beitrag von Monica Benesch » 12.06.2013, 11:56

VIELEN VIELEN DANK für die Antworten.
Bin leicht überfordert mit dieser Situation.
Ich dachte halt, da die Schweiz kein EU Land ist, dass es in diesem Fall einfacher wäre. Und dass ein Zugreifen auf meinen Lohn in dem Fall auch gar nicht möglich wäre.

Monica Benesch
Beiträge: 4
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Beitrag von Monica Benesch » 13.06.2013, 13:49

Eine Frage hätt ich noch bitte.
Kann ich ein Arbeitsverhältnis in Österreich und eines in der Schweiz gleichzeitig haben ?

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