Hallo, hätte da eine Frage und bitte um hilfreiche Antworten.
Ich habe in Österreich ein Privatinsolvenzverfahren und in Deutschland ein Insolvenzverfahren wegen meiner Firma, beides noch nicht abgeschlossen.
Ich hätte jetzt ein Jobangebot in der Schweiz, wo ich relativ gut verdienen kann. Wohnen und angemeldet wäre ich dort bei einem Freund, der in der Schweiz lebt.
Meine Fragen nun:
Kann ich einfach so von heute auf morgen in der Schweiz arbeiten?
Muss ich das in D oder Ö melden ?
Ich muss ja ein Arbeitsverhältnis vorweisen - kommt es durch ein Schweizer Arbeitsverhältnis auch zu Pfändungen vom Arbeitgeber?
Bitte generell um Info dazu.
Vielen, vielen Dank !
Arbeiten in der Schweiz trotz Insolvenz in Ö und D
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Erstmals DANKE für die Antwort.
Aber da die Schweiz kein EU Land ist, kann/wird da trotzdem auf den Lohn zurückgegriffen ?
Und muss ich meinem Arbeitgeber meine Insolvenzverfahren melden ?
Im Vertrag meines ev. zukünftigen Arbeitgebers steht dieser Abschnitt - was bedeutet das konkret für mich? :
9. Abtretung und Verpfändung von Lohnforderungen
Die Abtretung und Verpfändung des Lohnes des Arbeitnehmers während der Dauer des Vertrages ist streng untersagt. Der Arbeitnehmer versichert, dass bei Vertragsbeginn keine Verpflichtungen für Abtretung oder Verpfändung bestehen.
Der Arbeitgeber wird Abtretungen oder Verpfändungen, die vom Arbeitnehmer in Missachtung dieser Regelung getätigt wurden, übergehen.
Aber da die Schweiz kein EU Land ist, kann/wird da trotzdem auf den Lohn zurückgegriffen ?
Und muss ich meinem Arbeitgeber meine Insolvenzverfahren melden ?
Im Vertrag meines ev. zukünftigen Arbeitgebers steht dieser Abschnitt - was bedeutet das konkret für mich? :
9. Abtretung und Verpfändung von Lohnforderungen
Die Abtretung und Verpfändung des Lohnes des Arbeitnehmers während der Dauer des Vertrages ist streng untersagt. Der Arbeitnehmer versichert, dass bei Vertragsbeginn keine Verpflichtungen für Abtretung oder Verpfändung bestehen.
Der Arbeitgeber wird Abtretungen oder Verpfändungen, die vom Arbeitnehmer in Missachtung dieser Regelung getätigt wurden, übergehen.
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... und der Abschnitt in ihrem Arbeitsvertrag heisst, dass sie keinesfalls ihren Lohn pfänden lassen dürfen. Somit wäre es gar nicht möglich, die Stelle in ihrer Situation mit diesem Arbeitsvertrag anzunehmen.
Wär ja noch schöner, wenn man einfach im Nachbarland arbeiten geht und die Gläubiger dumm sterben lässt.
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