Nichtantritt / Kündigung vor Arbeitsbeginn

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Markus Neurer2
Beiträge: 3
Registriert: 04.05.2013, 14:14

Nichtantritt / Kündigung vor Arbeitsbeginn

Beitrag von Markus Neurer2 » 04.05.2013, 14:27

Sehr geehrte Community!

Ich hätte eine Frage bezüglich des österreichischen Arbeitsrechts. Derzeit habe ich die Zusage eines Unternehmens bezüglich eines Jobs und habe mit dieser Firma (Firma 1) telefonisch einen Dienstbeginn ausgemacht. Allerdings bin ich noch mit weiteren Unternehmen im Gespräch. Falls eine andere Firma (Firma 2) zusagen sollte, und ich diese Firma bevorzuge, würde ich Firma 1 absagen. Meine Frage nun:

Was sind rechtliche Konsequenzen? Bin ich Firma 1 gegenüber Schadenersatzpflichtig und wenn ja was sind gesetzliche Anhaltspunkte?

Ich konnte bei meiner Recherche leider nur Deutsches und Schweitzer Recht hierzu finden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!



Ratlex
Beiträge: 67
Registriert: 15.04.2013, 00:28

Beitrag von Ratlex » 04.05.2013, 18:53

Haben Sie den Beginn des Dienstverhältnisses ausschließlich telefonisch vereinbart und gibt es noch keinen schriftlichen Dienstvertrag? Wann soll der Dienstbeginn sein und um welche Branche handelt es sich?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 05.05.2013, 09:42

Auch im Arbeitsrecht gilt das vorvertragliche Schuldverhältnis. Wenn der AG davon ausgehen konnte, dass Sie den Job fix annehmen und er bereits Dispositionen auf das Zustandekommen des Vertrages getroffen hat, kann er durchaus Ansprüche gegen Sie geltend machen.
Auch Sie hätten ihn darüber aufklären müssen, dass Sie sich auch bei anderen Dienstgebern beworben haben und Ihre Zusage daher nur vorbehaltlich eines besseren Angebotes gilt.

Ratlex
Beiträge: 67
Registriert: 15.04.2013, 00:28

Beitrag von Ratlex » 05.05.2013, 09:54

Man muss sich mE aber auch die Frage stellen wie realistisch es ist dass dem Arbeitgeber ein Schaden entsteht und dass ihn dieser auch geltend macht. Das wird wohl von der konkreten Vereinbarung und von der Branche abhängen. Aber grundsätzlich pflichte ich Manannan bei!!!

MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 05.05.2013, 16:36

...wird/wurde kein Probemonat vereinbart?

Markus Neurer2
Beiträge: 3
Registriert: 04.05.2013, 14:14

Beitrag von Markus Neurer2 » 05.05.2013, 19:30

Arbeitsbeginn wurde in einem Monat festgesetzt allerdings wurde ausdrücklich vereinbart, dass eine Woche zuvor ein schriftlicher Vertrag zum abholen bereit liegt. Ggf. könnte ich hier mit Irrtum über die Natur des Geschäfts argumentieren, da ich mir nicht sicher bin ob es ein Vertrag ist der telefonisch entstanden ist oder?

PS: derartige Details wie Probemonat wurden nicht vereinbart oder besprochen

Ratlex
Beiträge: 67
Registriert: 15.04.2013, 00:28

Beitrag von Ratlex » 05.05.2013, 20:15

Ob überhaupt ein Vertrag über das Telefon zustande gekommen ist hängt ua davon ab, ob das Vertagsverhältnis hinreichend konkretisiert wurde (Arbeitszeit, Arbeitsort, Tätigkeit, Entgelt,...). Es könnte sich allenfalls um einen Vorvertrag handeln der der Umstandsklausel unterliegt. Dafür dass es sich bloß (wenn überhaupt) um einen Vorvertrag handelt spricht, dass Ihnen mitgeteilt wurde, dass ein schriftlicher Vertrag noch abgeholt werden soll.

Aufgrund der Praxis ist davon auszugehen, dass der Vertrag die Bestimmung enthalten wird, dass das Vertragsverhältnis im ersten Monat von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden kann...

Markus Neurer2
Beiträge: 3
Registriert: 04.05.2013, 14:14

Beitrag von Markus Neurer2 » 05.05.2013, 20:48

Punkte wie Gehalt, Arbeitszeit etc. wurden mir erklärt. Im deutschen Recht habe ich gelesen, dass selbst bei Vorliegen einer derartigen Klausel der beiderseitigen Kündigung im ersten Monat, darauf geachtet werden muss, dass der AN nicht von vorn herein kein Interesse an der Stelle hatte. Falls das nämlich der Fall ist, kann trotzdem mit Schadenersatz gerechnet werden.

Aus dem von Ihnen angesprochenen "Vorvertrag" ergeben sich meiner Kenntnis nach doch ebenfalls gewisse "vorvertragliche Pflichten" die bei Nichteinhalten zu Vertragsstrafen führen könnten oder?

PS: Vielen Dank für all Ihren Input und die hilfreichen Informationen!

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 05.05.2013, 21:13

Sollte auf Grund Ihrer angenommenen Zusage zB allen anderen Bewerbern abgesagt worden sein und die Stelle so neu ausgeschrieben werden müssen, dann können die Kosten der Ausschreibung Ihnen durchaus in Rechnung gestellt werden. Der AG hat sich auf den Schaden allerdings auch alles anrechnen zu lassen, was er sich durch Ihre Absage erspart hat, zB ein Monatsgehalt.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 98 Gäste