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Sonderurlaub für Musterung (Stellung) Bundesheer?

Verfasst: 11.04.2013, 08:32
von mieter1110
Guten Tag allerseits!

Ich kenne in meinem Bekanntenkreis einen Jugendlichen (Lehrling bei der Gemeinde Wien), der demnächst zur Stellung (Musterung) beim Bundeheer muss.
Hat er für die Dauer der Stellung Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub?

Vielen Dank im Voraus für Hilfe,
mieter1110

Verfasst: 11.04.2013, 13:14
von Manannan
Die Stellungspflicht resultiert aus der Wehrpflicht. Wie der Begriff "Pflicht" schon ausdrückt, ist er dafür vom Dienst freizustellen. Eine Anrechnung auf das Sonderurlaubskontingent erfolgt nicht, ebensowenig darf für diesen Zeitraum eine Bezugskürzung vorgenommen werden.