Guten Tag,
Grundsätzlich soll ja das Mutterschutzgesetz und die Grundrechtscharta der EU werdende Mütter vor Benachteiligungen schützen, doch bei mir sieht das wohl anders aus! Ich bin Hauptschullehrerin beim Landesschulrat in OÖ und schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist Anfang September, weshalb ich dieses Schuljahr ordentlich beenden werde und mein Mutterschutz, bzw. das absolute Beschäftigungsverbot innerhalb der Sommerferien, also während meines eigentlichen Urlaubes beginnt! Nun kann ich mir ja den Urlaub bzw. Ferien ja nicht ins nächste Schuljahr mitnehmen, werde aber trotzdem gezwungen, gegen meinen Willen, die 8 Wochen Mutterschutz vor der Geburt anzutreten! Ich bekomme also im Mutterschutz vor der Geburt rund 80% meines eigentlichen Lohnes, obwohl ich in dieser Zeit ohnehin nicht Arbeiten, sondern meinen zustehenden "Urlaub" verbrauche, welcher mir sonst ohnehin verfallen würde. In weiterer Folge, würde ich für die weitere Karenz wiederum nur 80% Krenzgeld von den 80% meines eigentlichen Gehaltes bekommen! Kann ich tatsächlich im Rahmen des Mutterschutzgesetzes zu dieser eindeutigen Verschlechterung gezwungen werden, obwohl im Gesetz nur von Rechten und nicht von Pflichten gesprochen wird und dieses zudem eine werdende Mutter vor Verschlechterungen schützen soll?
Herzlichen Dank
Mutterschutz- absol. Beschäftigungsverbot zNd Mutter
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