Frage zu Berechnung Arbeitslosengeld
Verfasst: 09.01.2013, 21:48
Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Die Kündigung von Person X ist mit 31.12.2012 rechtswirksam (Kündigung im November 2012 bei 1monatiger Kündigungsfrist).
Person X (weiblich) hat im Jahr 2011 lediglich im Dezemer 1 Monat Teilzeit gearbeitet, im Jahr 2012 war Person X im Jänner Teilzeit beschäftigt, von Februar bis Dezember Vollzeit (Verdienst brutto 2.265€).Davor war Person X nicht in Österreich beschäftigt, es wurde ein Bachelor- und Masterstudium absolviert.
Im Internet konnte ich bezüglich der Berechnung folgenden Beitrag lesen:
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Bruttoverdienst inklusive Sonderzahlungen des vorletzten Kalenderjahres, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld in der ersten Jahreshälfte gestellt wird. Geschieht dies erst in den letzten beiden Quartalen, müssen Sie das Einkommen des vergangenen Jahres zugrunde legen.
Sofern Sie noch kein volles Kalenderjahr Sozialbeiträge entrichtet haben, wird das Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragstellung als Berechnungsgrundlage hinzugezogen.
Dementsprechend bin ich der Meinung, dass die letzten 6 Kalendermonate (Juli - Dezember 2012) zur Berechnung herangezogen werden müssten.
Laut Bescheid vom Arbeitsmarktservice ergibt sich lediglich eine Bemessungsgrundlage von 1.388€, daraus folgend ein Tagessatz von 21,7€.
Ich hoffe, dass mir hier jemand Auskunft über die korrekte Berechnung geben kann bzw. eine Erklärung, wie diese geringe Bemessungsgrundlage zustande kommen kann.
Freundliche Grüße
ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Die Kündigung von Person X ist mit 31.12.2012 rechtswirksam (Kündigung im November 2012 bei 1monatiger Kündigungsfrist).
Person X (weiblich) hat im Jahr 2011 lediglich im Dezemer 1 Monat Teilzeit gearbeitet, im Jahr 2012 war Person X im Jänner Teilzeit beschäftigt, von Februar bis Dezember Vollzeit (Verdienst brutto 2.265€).Davor war Person X nicht in Österreich beschäftigt, es wurde ein Bachelor- und Masterstudium absolviert.
Im Internet konnte ich bezüglich der Berechnung folgenden Beitrag lesen:
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Bruttoverdienst inklusive Sonderzahlungen des vorletzten Kalenderjahres, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld in der ersten Jahreshälfte gestellt wird. Geschieht dies erst in den letzten beiden Quartalen, müssen Sie das Einkommen des vergangenen Jahres zugrunde legen.
Sofern Sie noch kein volles Kalenderjahr Sozialbeiträge entrichtet haben, wird das Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragstellung als Berechnungsgrundlage hinzugezogen.
Dementsprechend bin ich der Meinung, dass die letzten 6 Kalendermonate (Juli - Dezember 2012) zur Berechnung herangezogen werden müssten.
Laut Bescheid vom Arbeitsmarktservice ergibt sich lediglich eine Bemessungsgrundlage von 1.388€, daraus folgend ein Tagessatz von 21,7€.
Ich hoffe, dass mir hier jemand Auskunft über die korrekte Berechnung geben kann bzw. eine Erklärung, wie diese geringe Bemessungsgrundlage zustande kommen kann.
Freundliche Grüße