Sperrvertrag gegenüber Mitbewerber oder nicht?
Verfasst: 08.01.2013, 20:59
Hallo!
Ich bin tätig als Servicetechniker für Geräte diverser Lieferanten für mein derzeitiges Unternehmen in Österreich.
Ich habe ein Jobangebot eines Mitbewerbers welches selbst Geräte produziert erhalten.
Ich habe folgende Textpassage in meinen Dienstvertrag immer nur als Sperrvertrag gegenüber unseren Lieferanten gesehen.
Laut Aussage eines Arbeiterkammer Mitarbeiters ist der folgende Auszug auch ein Sperrvertag gegenüber Mitbewerber.
"der Mitarbeiter verpflichtet sich, bei Eigenkündigung des Dienstverhältnisses oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber nach § 27 AngG bis zum Ablauf eines Jahres ab der Beendigung dieses Dienstvertrages ohne Zustimmung der Geschäftsleitung im Geschäftszweig Diagnostik der Gesellschaft weder selbstständig noch unselbstständig tätig zu werden, sofern bei dieser Tätigkeit Produkte von Lieferanten, mit denen die Gesellschaft noch oder bis zu einem Jahr vor der Beendigung des Dienstverhältnisses zusammengearbeitet hat, betreut oder verkauft wird."
Ich sage vorab herzlichen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
Ich bin tätig als Servicetechniker für Geräte diverser Lieferanten für mein derzeitiges Unternehmen in Österreich.
Ich habe ein Jobangebot eines Mitbewerbers welches selbst Geräte produziert erhalten.
Ich habe folgende Textpassage in meinen Dienstvertrag immer nur als Sperrvertrag gegenüber unseren Lieferanten gesehen.
Laut Aussage eines Arbeiterkammer Mitarbeiters ist der folgende Auszug auch ein Sperrvertag gegenüber Mitbewerber.
"der Mitarbeiter verpflichtet sich, bei Eigenkündigung des Dienstverhältnisses oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber nach § 27 AngG bis zum Ablauf eines Jahres ab der Beendigung dieses Dienstvertrages ohne Zustimmung der Geschäftsleitung im Geschäftszweig Diagnostik der Gesellschaft weder selbstständig noch unselbstständig tätig zu werden, sofern bei dieser Tätigkeit Produkte von Lieferanten, mit denen die Gesellschaft noch oder bis zu einem Jahr vor der Beendigung des Dienstverhältnisses zusammengearbeitet hat, betreut oder verkauft wird."
Ich sage vorab herzlichen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße