Kündigung aus Betrieblichen Gründen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Ascurion
Beiträge: 1
Registriert: 09.11.2012, 13:15

Kündigung aus Betrieblichen Gründen

Beitrag von Ascurion » 09.11.2012, 13:30

Hallo,

ich habe am Dienstag dem 06.11.2012 meine Kündigung bekommen aus oben genannten Grund.

Ich weiß, dass ich inerhalb von 3 Wochen eine Klage einreichen muss. Meine Fragen nun:

-Was muss ich genau machen?

-Mit was für kosten habe ich zurechnen? (2000€ Brutto) keine Kinder
Ich will mich auch von keinem Anwalt vertreten lassen.

-Muss ich irgendwas vorbereiten?

Lohnt sich eine Klage überhaupt?


Noch ein paar infos:
Die Firma hat 11 Mitarbeiter und letzen Monat haben wir erst noch einen eingestellt.
Ich arbeite dort jetzt 3Jahre.
Die Kündigungsfrist wird eingehalten.

Vielen Dank!



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 10.11.2012, 08:41

Gibt es einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 10.11.2012, 09:57

Ab 5 Mitarbeiter wäre eigentlich ein Betriebsrat vorzusehen. Dies ist aber ein relativ zahnlose Bestimmung.
Sollte - wie Herr Neubauer schon fragte - kein Betriebsrat existieren, würde ich Ihnen den Gang zur Arbeiterkammer empfehlen. Schließlich bezahlen Sie ja auch Kammerumlage; die Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht wäre für Sie daher weitgehend kostenlos.

Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 13.11.2012, 09:52

nur zur Ergänzung: in Österreich braucht der Betrieb grundsätzlich keinen Grund für eine Kündigung. Es gibt keinen bzw. nur sehr schwachen allgemeinen Kündigungsschutz, d.h. den einzigen Einwand den sie machen können ist die "Sozialwidrigkeit" - das bedeutet, dass sie die Kündigung auf Grund besonderer finanzieller und/oder familiärer Verpflichtungen, geringerer Chancen auf dem Arbeitsmarkt usw. ungewöhnlich hart im Vergleich zu einem anderen Kollegen treffen würde.

Die AK wird sie diesbezüglich aber sicher bestens beraten.
LG!

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