Urlaubsvergabemodus rechtens?
Verfasst: 05.08.2012, 11:24
In unserem Betrieb wird der Jahresurlaub folgendermaßen vergeben:
MA mit schulpflichtigen Kindern haben Anspruch auf 2 Wochen in den Sommerferien.
Alles weitere wird nach Firmenzugehörigkeit vergeben, dh je länger man dabei ist, desto früher kommt man zur Eintragung dran. Generell läuft das Ganze so ab, daß beginnend mit September die Eintragung für das nächste Kalenderjahr beginnt, unter Wahrung der Firmenzugehörigkeit, wer länger im Betrieb ist, kommt früher zum Eintragen dran. MA, die schon länger dabei sind, finden dabei einen ziemlich leeren Raster vor, MA, die noch nicht so lange dabei sind, müssen nehmen, was noch frei ist. Dies ist in Zeiten von Expansion ja nicht so ein Problem, da ja "hinten" immer MA dazu kommen, in Zeiten von Stagnation oder sogar Schrumpfung jedoch ist man auf seiner Position quasi eingefroren.
Im Extremfall führt dies dazu, daß man über einen Zeitraum von 10 Monaten nicht auf Urlaub gehen kann, weil aufgrund des Firmenzugehörigkeitsdauerprinzips der Raster, den man zu seinem Urlaubseintragungstermin vorgelegt bekommt, schon so voll ist, daß nur mehr zu absolut unattraktiven Zeiten was frei ist, von Frühsommer/Frühherbst oder gar den Sommermonaten ganz zu schweigen.
Meine Frage daher: ist ein derartiges System, welches als Parameter (mit Ausnahme des Anspruchs der MA mit schulpflichtigen Kindern) einzig die Firmenzugehörigkeitsdauer kennt, rechtens? Meiner Meinung nach kommt dieses System nämlich einer einseitigen Urlaubsanordnung des DG ziemlich nahe, denn wie sonst darf man einen fast vollen Urlaubsraster, den man zu seinem Eintragungstermin vorgelegt bekommt, verstehen....und die ist mWn unzulässig!
Hat man als junger MA absolut kein Recht, zumindest in sommernahen Zeiten (Juni, September) auf Urlaub zu gehen? Daß die MA mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien Urlaub garantiert bekommen, ist ja per se nichts Schlechtes, diese müssen ja in den Ferien verreisen, denn man kann ja nicht so ohne weiteres die Kids aus der Schule nehmen....aber nach dem derzeitigen System hat man als dienstjüngerer MA absolut keine Chance, zB im Juni oder im September auf Urlaub zu gehen!
Vielen Dank für die Antworten der Arbeitsjuristen!
MA mit schulpflichtigen Kindern haben Anspruch auf 2 Wochen in den Sommerferien.
Alles weitere wird nach Firmenzugehörigkeit vergeben, dh je länger man dabei ist, desto früher kommt man zur Eintragung dran. Generell läuft das Ganze so ab, daß beginnend mit September die Eintragung für das nächste Kalenderjahr beginnt, unter Wahrung der Firmenzugehörigkeit, wer länger im Betrieb ist, kommt früher zum Eintragen dran. MA, die schon länger dabei sind, finden dabei einen ziemlich leeren Raster vor, MA, die noch nicht so lange dabei sind, müssen nehmen, was noch frei ist. Dies ist in Zeiten von Expansion ja nicht so ein Problem, da ja "hinten" immer MA dazu kommen, in Zeiten von Stagnation oder sogar Schrumpfung jedoch ist man auf seiner Position quasi eingefroren.
Im Extremfall führt dies dazu, daß man über einen Zeitraum von 10 Monaten nicht auf Urlaub gehen kann, weil aufgrund des Firmenzugehörigkeitsdauerprinzips der Raster, den man zu seinem Urlaubseintragungstermin vorgelegt bekommt, schon so voll ist, daß nur mehr zu absolut unattraktiven Zeiten was frei ist, von Frühsommer/Frühherbst oder gar den Sommermonaten ganz zu schweigen.
Meine Frage daher: ist ein derartiges System, welches als Parameter (mit Ausnahme des Anspruchs der MA mit schulpflichtigen Kindern) einzig die Firmenzugehörigkeitsdauer kennt, rechtens? Meiner Meinung nach kommt dieses System nämlich einer einseitigen Urlaubsanordnung des DG ziemlich nahe, denn wie sonst darf man einen fast vollen Urlaubsraster, den man zu seinem Eintragungstermin vorgelegt bekommt, verstehen....und die ist mWn unzulässig!
Hat man als junger MA absolut kein Recht, zumindest in sommernahen Zeiten (Juni, September) auf Urlaub zu gehen? Daß die MA mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien Urlaub garantiert bekommen, ist ja per se nichts Schlechtes, diese müssen ja in den Ferien verreisen, denn man kann ja nicht so ohne weiteres die Kids aus der Schule nehmen....aber nach dem derzeitigen System hat man als dienstjüngerer MA absolut keine Chance, zB im Juni oder im September auf Urlaub zu gehen!
Vielen Dank für die Antworten der Arbeitsjuristen!