Zustimmung zu Postensuchtagen notwendig?
Verfasst: 02.08.2012, 09:02
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Postensuchtage. Und zwar hat man bei Dienstgeberkündigung ja den Anspruch auf sog. Postensuchtage, d.h. 1/5 der Wochenarbeitszeit kann man als Freizeit beanspruchen.
Nun ist meine Frage, ob der Arbeitnehmer da Einspruchsrecht hat? Zum Beispiel, ich möchte meinen Postensuchtag z.B. am Mittwoche nächste Woche nehmen. Ist der Arbeitgeber berechtigt, zu sagen "Nein das geht nicht"?
Noch eine zweite Frage: Muß der Dienstgeber, was das Datum und die Zeit betrifft, diesen Postensuchtagen zustimmen?
Hintergrund: Mein Arbeitgeber kam in eine schwierige Situation, dadurch daß er micht gekündigt hat. Wenn ich nun z.B. ein Bewerbungsgespräch habe, und er will mir "eins auswischen", kann er dann einfach sagen: "Das erlaube ich nicht"?
Danke fürs Lesen
Stefan
ich habe eine Frage zum Thema Postensuchtage. Und zwar hat man bei Dienstgeberkündigung ja den Anspruch auf sog. Postensuchtage, d.h. 1/5 der Wochenarbeitszeit kann man als Freizeit beanspruchen.
Nun ist meine Frage, ob der Arbeitnehmer da Einspruchsrecht hat? Zum Beispiel, ich möchte meinen Postensuchtag z.B. am Mittwoche nächste Woche nehmen. Ist der Arbeitgeber berechtigt, zu sagen "Nein das geht nicht"?
Noch eine zweite Frage: Muß der Dienstgeber, was das Datum und die Zeit betrifft, diesen Postensuchtagen zustimmen?
Hintergrund: Mein Arbeitgeber kam in eine schwierige Situation, dadurch daß er micht gekündigt hat. Wenn ich nun z.B. ein Bewerbungsgespräch habe, und er will mir "eins auswischen", kann er dann einfach sagen: "Das erlaube ich nicht"?
Danke fürs Lesen
Stefan