Konventionalstrafe brutto o netto

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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bife
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Konventionalstrafe brutto o netto

Beitrag von bife » 24.05.2012, 08:19

Hallo, ich bitte um Beantwortung folgender Frage:
Bei Verletzung der Konkurrenzklausel wurden im Dienstvertrag 6 Monatsgehälter vereinbart. Nun tritt genau diese Situation ein, dass der Arbeitnehmer bei einem Mitbewerber beginnt (nach 5 Monaten).
Wie wird der Streitwert berechnet, von den Netto- oder Bruttogehältern?
Der AN war ein leitender Angestellter. Inzwischen war er vier Monate bei einer branchenfremden Firma tätig. Wirkt dieser Umstand evt. mildernd?
Weiters wurde er zu dieser einvernehmlichen Kündigung "genötigt" ,statt sich kündigen zu lassen, hat er leider innerhalb von 20 Minuten im "Schock" unterschrieben...vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße Bife



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 25.05.2012, 13:22

Basis ist das Bruttogehalt; Konventionalstrafe im Arbeitsrecht unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht; hierbei sind alle Umstände zu berücksichtigen; es ist eher unwahrscheinlich dass die vollen 6 Monatsgehälter zu zahlen sind

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