Arbeitsrecht - Überlassungsmitteilung (Fremdfirma)

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Sasa1
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Arbeitsrecht - Überlassungsmitteilung (Fremdfirma)

Beitrag von Sasa1 » 01.05.2012, 13:26

Hallo ich bin neu hier und habe sogleich eine wichtige Frage.
Also...

Ich habe eine Überlassungsmitteilung am 25.01.2012 unterschrieben mit dem Bruttogehalt von 2.150€/Monat, 2 Tage darauf habe ich eine Mitteilung bekommen das ich eine Gefahrenzulage mit 15% dazu bekomme(d.h.: 2150€+15% = ca. 2450€, nun hab ich ne Kündigung bekommen und habe am letzten Arbeitstag eine Überlassungsmitteilung unterschoben bekommen mit neuen Angaben, dass ich einen kleineren Bruttobetrag monatlich bekomme inkl. Zulagen und es auf den selben Betrag ("2.150€") kommt.

Am 30.4.2012 bekam ich die selbe Überlassungsmitteilung mit geänderten Daten betreffend Bruttogehalt. Das hier habe ich auch an der 2ten Überlassungsmitteilung vom 30.04.2012 bekommen: "Ich habe die Überlassungsmitteilung am 25.01.2012 erhalten und erkläre mich damit einverstanden".

Ist diese 2te Überlassungsmitteilung gesetzlich erlaubt? Ich vermute das die Endabrechnung nach der 2ten Überlassungsmitteilung ausbezahlt wird
Was kann ich tun gegen diese Zweite Mitteilung mit den falschen Angaben?

Danke Vielmals für Eure Bemühungen !



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.05.2012, 01:22

Während der Überlassung ist insbesondere im Hinblick auf die Entlohnung auch der Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes zu beachten und nicht nur der eigene als Leiharbeiter, also ob aufgrund des Beschäftiger-Kollektivvertrages ein höheres Entgelt wegen der Zulage gebührt.

Gut, dass Sie die Überlassungsmitteilungen aufbehalten haben und diese jetzt auf Ihre Richtigkeit überprüfen lassen können, z.B. von der AK oder der Fachgewerkschaft bzw. auch von einem Anwalt. Man muss nämlich immer alle Unterlagen vor sich liegen haben, um den Sachverhalt optimal beurteilen und dann die richtigen Schritte setzen zu können.

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