Rückzahlungsvereinbarungen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
jusline87
Beiträge: 2
Registriert: 17.04.2012, 14:49

Rückzahlungsvereinbarungen

Beitrag von jusline87 » 17.04.2012, 14:55

Hallo an Alle,

ich habe eine Frage und zwar habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsvereinbarung mit einer Bindung für 2 Jahre. Normalerweise wird diese Vereinbarung erst nach der Probezeit wirksam wenn ich mich richtig informiert habe.

Wie sieht es denn aus, wenn keine Probezeit im Vertrag vereinbart wurde.


Vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen.


Vielen lieben Dank.



MG
Beiträge: 1555
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 18.04.2012, 08:05

Rückzahlungsverpflichtung betreffend welche Zahlungen? Ausbildungskosten?

jusline87
Beiträge: 2
Registriert: 17.04.2012, 14:49

Beitrag von jusline87 » 18.04.2012, 09:18

Ja, aus einer Ausbildung entstand diese Verpflichtung.

Nur das Ganze hat sich jetzt etwas anders herausgestellt, als ursprünglich vom Arbeitgeber dargestellt, auch bezügl. der Ausbildungsdauer und des somit reduzierten Gehalts.

Dadurch, dass es sich so verlängert komme ich damit einfach nicht über die Runden und würde gerne in meinen alten Job zurück wechseln.

LG und vielen Dank

Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 20.04.2012, 23:53

In den Arbeiter-Kollektivverträgen beispielsweise ist eine Probezeit meistens vorgegeben, ich tät' halt mit dem Chef reden und schauen, dass man zu einer einvernehmlichen Lösung/Kündigung kommt, weil sonst gibt's Fristen, Kollektivvertragsregelungen, also Papierkram ohne Ende und und und zu beachten...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste