Hallo an Alle,
ich habe eine Frage und zwar habe ich in meinem Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsvereinbarung mit einer Bindung für 2 Jahre. Normalerweise wird diese Vereinbarung erst nach der Probezeit wirksam wenn ich mich richtig informiert habe.
Wie sieht es denn aus, wenn keine Probezeit im Vertrag vereinbart wurde.
Vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen.
Vielen lieben Dank.
Rückzahlungsvereinbarungen
Ja, aus einer Ausbildung entstand diese Verpflichtung.
Nur das Ganze hat sich jetzt etwas anders herausgestellt, als ursprünglich vom Arbeitgeber dargestellt, auch bezügl. der Ausbildungsdauer und des somit reduzierten Gehalts.
Dadurch, dass es sich so verlängert komme ich damit einfach nicht über die Runden und würde gerne in meinen alten Job zurück wechseln.
LG und vielen Dank
Nur das Ganze hat sich jetzt etwas anders herausgestellt, als ursprünglich vom Arbeitgeber dargestellt, auch bezügl. der Ausbildungsdauer und des somit reduzierten Gehalts.
Dadurch, dass es sich so verlängert komme ich damit einfach nicht über die Runden und würde gerne in meinen alten Job zurück wechseln.
LG und vielen Dank
In den Arbeiter-Kollektivverträgen beispielsweise ist eine Probezeit meistens vorgegeben, ich tät' halt mit dem Chef reden und schauen, dass man zu einer einvernehmlichen Lösung/Kündigung kommt, weil sonst gibt's Fristen, Kollektivvertragsregelungen, also Papierkram ohne Ende und und und zu beachten...
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