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Überstunden ab welcher Zeitspanne?
Verfasst: 08.04.2012, 10:50
von flipsns
An meiner neuen Arbeitsstelle hat zuletzt eine Kollegin erzählt, dass sie in ihrem ersten Monat Überstunden geltend machen wollte und ihr erklärt wurde, dass für uns (Turnusärzte) die erste Stunde nicht geltend gemacht werden kann. Diese Aussage erschien mir sehr willkürlich, daher wollte ich mich nach der Rechtmässigkeit erkundigen und fragen, ab welcher Zeit man "Überstunden" geltend machen darf? Im Dienstvertrag finde ich nichts zum Thema Überstunden, also nehme ich an, dass die üblichen gesetzlichen Regelungen gelten.
Verfasst: 14.04.2012, 17:58
von Hank
Man muss sowieso zwischen Überstunden und Mehrarbeit in Bezug auf die Normalarbeitszeit unterscheiden, abgesehen davon gibt es weit über hundert Kollektivverträge mit jeweils speziellen Regelungen, von denen wiederum in eigenen Betriebsvereinbarungen abgewichen werden kann.
Für gewisse Berufsgruppen, und da gehören Ärzte ganz sicher dazu, gibt sowieso abweichende Sonderregelungen für Arbeits- und Ruhezeiten, die wiederum durch eigene Bewilligungen und Verordnungen z.B. des Arbeitsinspektorats abgeändert werden können.
Arbeitnehmer dürfen jedenfalls grundsätzlich zur Überstundenarbeit nur dann herangezogen werden, wenn diese nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist und berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers nicht entgegenstehen.
Ich tät mich beim Betriebsrat oder Ärztekammer persönlich informieren, weil es geht ja auch immer um ein gutes Betriebsklima, oder?
HAnk
