Vertragliche Absicherung als Selbstständiger

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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ciso
Beiträge: 1
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Vertragliche Absicherung als Selbstständiger

Beitrag von ciso » 10.02.2012, 23:45

Hallo,

ich bin in der IT Branche selbstständig (eingetragen) tätig (reine Dienstleistung) und habe normalerweise direkten Kontakt mit den Kunden. Dieses mal habe ich jedoch ein Projekt, dass ich für ein Unternehmen mache, welches eigentlich selbst das von mir produzierte Gut einen Kunden weiterverkauft.
D.h. Die haben den Auftrag bekommen, können dies nicht lösen, haben mich engagiert und geben gegenüber ihren Kunden vor, dass sie es selbst gemacht hätten.

Ich würde mich nun sehr gerne vertraglich gegen zwei bestimmte Fälle absichern. Der erste wäre, wenn ich meine Leistung erbracht habe und der Kunde sie aber nicht bezahlt, dass ich trotzdem mein Geld für meine erbrachte Leistung bekomme.
Das zweite ist, dass ich nur in dem Umfang haftbar bin, den ich auch gezahlt bekommen habe. (Sprich ich bekomme z.B. 1.000€ Anzahlung und 2.000€ nach erfolgreichen Abschluss. Dann würde ich gerne mit den vollen 3.000€ haften, jedoch nicht mit meinem weiteren Privatvermögen.) Geht das überhaupt? Ich weiß, dass man gegenüber Privatkunden laut ABGB die gesetzliche Gewährleistung tragen muss. Jedoch bin ich sozusagen nur Subunternehmer eines Unternehmens und mir ist mal zu Ohren gekommen, dass dort vertraglich festgehalten die Gewährleistung begrenzt werden kann.

Ich wäre Euch sehr dankbar für ein paar Tipps, wie ich solch einen Vertrag aufsetzen soll und ob dies überhaupt realisierbar ist bzw. rechtlich erlaubt ist.

Herzlichen Dank und
liebe Grüße
Chris



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.02.2012, 01:57

Sie haben einen durchsetzbaren Werk-Vertrag mit Ihrem konkreten Auftraggeber und Anrecht auf ein angemessenes Honorar, egal ob deren Abnehmer, der ja von Ihnen gar nichts weiß, zahlt oder nicht.

Wenn es um Schadenersatz gehen sollte, hängt es von konkreter Schuld und vom konkreten Schaden ab, die ab leichter Fahrlässigkeit einsetzt, und nicht von der Höhe des Honorars.

Gewährleistung bedeutet, dass man für die vertraglichen Vereinbarungen bestimmter Eigenschaften haftet, ungeachtet eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses, außer es kommt klar zum Ausdruck, dass der Käufer die Möglichkeit einer unwahren Zusage bzw. das Bestehen geheimer Mängel kannte und trotzdem auf jede Gewährleistung verzichtete.

Bei Verträgen ist immer wichtig, das klar zum Ausdruck kommt was die Vertragspartner wollen, wann wie viel wofür gezahlt werden soll. Sich dabei aber möglichst auf kein Kokurrenzverbot o.ä. einlassen, ev. eine Vertragsauflösungsklausel. Im Streitfall ist aber sowieso immer alles Auslegungssache, egal ob der Vertrag mündlich oder schriftlich ist.

Viel wichtiger ist daher, möglichst alles zu dokumentieren - Stunden, Arbeitsschritte, e-mails, sms - alles kann als Beweismittel irgendwann nützlich sein.


lg Hank 8) 8) 8)

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