Nachzahlung Vollversicherung und Exekution
Verfasst: 31.01.2012, 21:15
Ich habe eine Nachzahlung erhalten weil ich ein Ferialpraktikum gemacht habe und dort vollversichert war nebenbei arbeite ich geringfügig und müsste hier die Vollversicherung nachzahlen. Diesen Bescheid zur Nachzahlung habe ich am 16.11.2011 erhalten dort steht:"Sollte die durchschnittlichee Beitragsgrundlagenermittlung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 30.Juni 2012 die tatsächlichen monatlichen Beitragsgrundlagen für die einzelnen Kalendermonate ihrer geringfügigen Beschäftigung nachzuweisen. Diese sind sodann für die feststellung ihrer Vollversicherungspflicht und für die Bemessung der beiträge maßgeblich" Deswegen habe ich mir gedacht ich habe bis 30.6.2012 zeit doch dann kam heute ein Schreiben des BG mit einem exekutionsverfahren weil ich noch nicht eingezahlt habe aber ich sollte doch mit dem tatsächlichen Nachweis bis 30.6. zeithaben oder?
hoffe mir kann hier jemand helfen
hoffe mir kann hier jemand helfen