Vertrag ohne Kündigungsfrist aber mit Konventionalstrafe
Verfasst: 12.01.2012, 18:52
Hallo
habe einen jahresvertagohne kündigungsfrist und probezeit und möchte nun den betrieb wechseln.
nun habe ich aber folgende klausel im vertrag:
die vertragsparteien vereinbaren eine konvenntionalstrafe für den fall das der arbeitnehmer aus seinen eigenen verschulden fristlos entlassen oder ohne wichtigen grund vorzeitigaustritt. die strafe beträgt bei befr. arbeitsverträgen einen ganzen vereinbarten bruttogehalt. bei garantielöhnen wird diese nach dem durchschnitt der umsatzentlohnung der letzten 3 monate bzw. einer allfälligen kürzeren arbeitszeit berechnet. der arbeitgeber ist berechtigt die konventionalstrafe nach der endabrechnung mit ansprüchen des arbeitnehmers aus dem arbeitsverhältnis gegenzurechnen.Ebenso übernimmt der arbeitnehmer alle weiteren kosten welche durch seinen nichtantritt, austritt oder entlassung enstehen wie zb. personalvermittlungsbüro, inserate aushilfen usw.
dies ist die original klausel Nun meine Frage ob dies rechtens ist oder ich eine chance habe aus diesem Knebelvertrag rauszukommen??
vielen Dank
habe einen jahresvertagohne kündigungsfrist und probezeit und möchte nun den betrieb wechseln.
nun habe ich aber folgende klausel im vertrag:
die vertragsparteien vereinbaren eine konvenntionalstrafe für den fall das der arbeitnehmer aus seinen eigenen verschulden fristlos entlassen oder ohne wichtigen grund vorzeitigaustritt. die strafe beträgt bei befr. arbeitsverträgen einen ganzen vereinbarten bruttogehalt. bei garantielöhnen wird diese nach dem durchschnitt der umsatzentlohnung der letzten 3 monate bzw. einer allfälligen kürzeren arbeitszeit berechnet. der arbeitgeber ist berechtigt die konventionalstrafe nach der endabrechnung mit ansprüchen des arbeitnehmers aus dem arbeitsverhältnis gegenzurechnen.Ebenso übernimmt der arbeitnehmer alle weiteren kosten welche durch seinen nichtantritt, austritt oder entlassung enstehen wie zb. personalvermittlungsbüro, inserate aushilfen usw.
dies ist die original klausel Nun meine Frage ob dies rechtens ist oder ich eine chance habe aus diesem Knebelvertrag rauszukommen??
