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Arbeitsrecht als Rezeptionistin

Verfasst: 20.11.2011, 14:26
von sarah_w
Hallo,

ich habe eine Frage:
Meine Mutter (47) arbeitet als Rezeptionistin in einem Hotel.
Seit den letzten zwei Wochen hatte sie keinen einzigen Tag frei und musste jeden Tag von 14:00 - 3:00 Uhr in der Früh arbeiten.
Hochgerechnet sind das pro Woche ca. 91 Stunden.
Ich finde das etwas zu viel, auch wenn sie in der Gastronomie arbeitet - das ist doch nicht normal, oder?

Im Vertrag wurde Zeitausgleich festgelegt, jedoch hat sie kaum frei und muss auch oft für andere Mitarbeiter einspringen.

Da ein Mitarbeiter zur Zeit auf Urlaub ist und erst wieder in 2 Wochen wieder kommt, kann sie weitere 2 Wochen durcharbeiten.

Was haltet ihr davon? Bitte um Antworten.

Danke

Arbeitsrecht

Verfasst: 20.11.2011, 22:03
von isidoro
Hallo Sarah - die ganze Angelegenheit musst du mit deiner Mutter besprechen bzw. liegen anscheinend grobe Verletzungen vor. Ich schlag dir vor, klick www.oegb.at an, dann den Link zur GPA-DJF (Gewerkschaft der Privatangestellten) anklicken, es öffnet sich ein neues Fenster und rechts ist eine Lupe mit der roten Inschrift Mein Kollektivvertrag anklicken - es öffnet sich ein neues Fenster und als Schagwort gib Hotel ein - es erscheint der Kollektivvertrag (Grundvertrag) für deine Mutter. In diesem Vertrag stehen alle Rechte und Pflichten auch die Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub u.s.w. So wie der Fall geschildert wurde, liegen hier mehrere grobe Verfehlungen vor. Bitte zeig deiner Mutti diesen Kollektivvertrag. Es ist heutzutage leider üblich, das im Hotelgewerbe die Beschäftigten unter Druck gesetzt und ausgenützt werden. Deiner Mutti kannst du raten, einmal die Arbeiterkammer (gesetzliche Vertretung aller Arbeiter u. Angestellten) aufzusuchen bzw. du kannst einmal unter www.arbeiterkammer.at vorbeischauen. Noch etwas - deine Mutti muss vom Arbeitgeber eine Durchschrift von der Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse haben. Dort muss auch die Nachtschichtarbeit eingetragen sein - deine Mutti hat dann Vorteile bei der Pensionierung. Weiters ist auch die Nachtarbeit steuerlich begünstigt - diese Begünstigung muss in der monatlichenLohnabrechnung berücksichtigt sein. Solltest du noch weitere Fragen haben - so melde dich nochmals :roll: :lol: :lol:

richtiger link

Verfasst: 20.11.2011, 22:27
von isidoro
hab etwas vergessen - richtiger link http://www.gpa-djp.at/servlet/ContentSe ... ex&n=GPA_0

Verfasst: 20.11.2011, 23:20
von sarah_w
Danke für die tolle Antwort!
Meine Mutter wird sich in den nächsten Tagen bei unserer Arbeiterkammer melden.

Verfasst: 21.11.2011, 00:45
von Hank
Grundsätzlich kann bei Arbeitsbereitschaft die Tagesarbeitszeit bis auf 13 Stunden inklusive Überstunden, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 60 Stunden ausgedehnt werden.

Dann gibt es noch diverse Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträge, Kollektivverträge, Durchrechnungszeiträume usw. welche die Arbeitszeit konkret regeln, z.B. gleitende Arbeitszeit.

Deine Mutter arbeitet ja nicht gratis, sondern da schaut hoffentlich auch für dich als Weihnachtsgeschenk etwas heraus, oder?