Bitte HILFE!

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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AT
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Bitte HILFE!

Beitrag von AT » 06.11.2011, 20:12

Liebes Forum!

Ich habe ein Problem mit einem früheren Arbeitgeber und möchte euch um Rat fragen!

Der Vorfall ereignete sich im Feber 2011. Damals war ich noch zum Stempeln angemeldet, doch musste in dieser Firma schwarz arbeiten gehen. Ich habe den Staplerführerschein und musste in der Firma Wandelemete mit Überlängen mit dem Seitenstapler transportieren - aus der Halle durch ein Rolltor ins Freie. Da diese Wandelemente Überlange haben und ich keine freie Sicht hatte, hatte ich einen Einweiser, der auch das Rolltor geöffnet hatte und mir das OK gegeben hat, dass ich mit den Elementen durch dieses Rolltor passe. Als ich dann sehr langsam durch das Rolltor fuhr, strieß eine Gabel des Staplers, auf die ich keine Sicht hatte, die Führungsschiene des Rolltores und dieses wurde ganz leicht eingedellt. Ich bin auch sofort stehengeblieben, als die Gabel das Rolltor berührte.
Die Funktionsfähigkeit des Rolltores wurde durch diese Berührung aber nicht beeinträchtigt und es hat sich normal öffnen und schließen lassen. Die Firma benutze dieses Rolltor dann sogar noch täglich bis Ende Juli 2011 und hat es erst dann reparieren lassen. Ich habe die Firma im März verlassen und war vorher auch noch nicht angemeldet. Jetzt hat mir die Firma, die das Rolltor repariert hat, eine Rechnung von fast 900 Euro für die Reparatur geschickt.
Jetzt wollte ich mich beim euch erkundigen wie es mit meiner Rechtlage ausssieht!

- Muss ich bezahlen?
- Hat die Firma normal nicht eine Versicherung für solche "Schäden"?
- Was kann diese Firma machen, wenn ich nicht auf dieses Schreiben reagiere? Ich habe ja keine Reparatur in Auftrag gegeben und mich auch nicht mit dieser in Verbindung gesetzt. Ist es erlaubt, dass meine alte Firma diese Reparatur einfach auf mich schiebt? Es könnte ja im Zeitraum von Feber bis Juli jemand anders das Rolltor beschädigt haben! Denn bis zu diesem Zeitpunkt war das Rolltor ja in Betrieb (voll funktionsfähig). Die alte Firma kann ja gar nicht beweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt in der Firma war!?
- hat der Einweiser nicht eine Teilschuld? Denn ich hatte ja keine Sicht und habe ihn extra dazuageholt, damit er darauf achtet und mir sagt, ob ich durch das Rolltor passe!

Ich danke schon jetz für eure Antworten!

Liebe Grüße



Hank
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Beitrag von Hank » 08.11.2011, 23:20

Gehen wir einmal davon aus, dass Sie nichts dafür können, dass der Arbeitgeber Sie nicht angemeldet hat:

Für Arbeitnehmer gilt jedenfalls nicht das normale Schadenersatzrecht, sondern das mildere Dienstnehmerhaftplichtgesetz - um Arbeitnehmer finanziell nicht zu überfordern, kann das Gericht die Ersatzansprüche des Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer mäßigen.

Nach dem Dienstnehmerhaftplichtgesetz wird für entschuldbare Fehlleistungen nicht gehaftet – Die Rspr nimmt eine „entschuldbare Fehlleistung” an, wenn der Eintritt eines Schadens entweder überhaupt nicht oder nur bei außerordentlicher Aufmerksamkeit und Fleiß voraussehbar und daher vermeidbar gewesen wäre.

Auch der vorsichtigste Arbeitnehmer begeht einmal einen kleinen Fehler, der größere finanzielle Auswirkungen haben kann. Müsste er den ganzen Schaden selber tragen, wäre das für ihn ruinös. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verlangt in solchen Fällen sowieso eine angemessene Versicherungen abzuschließen!

Und selbst wenn normales Schadenersatzrecht gelten würde, wäre Ihnen meiner Meinung nicht einmal leichte Fahrlässigkeit nachzuweisen, weil so ein Sonderauftrag auch bei größter Sorgalt ein gewisses Restrisiko bleibt, dass einem den Rest gibt, dem Arbeitgeber nämlich.

Sich nicht einschüchtern lassen, die Firma probiert es halt, einen Gerichtsprozess als Beschäftiger von Schwarzarbeitern wird er sich wohl kaum getrauen anzuzetteln. Außerdem obliegt Ihrem Ex-Chef die volle Beweislast und Sie brauchen nur zu bestreiten.

Hank

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AT
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Beitrag von AT » 09.11.2011, 14:16

VIELEN LIEBEN DANK für deine rasche und ausführliche Antwort!!! :lol: :lol:

Ja ich konnte nichts dafür, dass er mich nicht angemeldet hat! Aber ich war halt froh, dass ich Arbeit und Geld hatte!
Ich glaube auch nicht, dass mein alter Arbeitgeber einen Gerichtsprozess anfängt, weil er ja (so wie du gesagt hast) seine Mitarbeiter (bis April) schwarz arbeiten lässt. Des Weiteren weiß ich auch über einige Aufträge Bescheid, in denen er nicht rechtmäßig gehandelt hat.

Deine Antwort erleichtert mich sehr! 8) Eine Frage habe ich aber noch! Mir hat ja die Firma, die das neue Rolltor eingebaut hat, eine Rechnung von fast 900€ geschickt. (Das hat sicher mein alter Arbeitgeber so beantragt!! :x )Soll ich mich nun mit dieser Firma in Verbindung setzen und sagen, dass ich das nicht bezahlen werde? Oder soll ich einfach nichts tun. Ich denke mir wenn ich letzteres tue, dann wird mir diese Firma früher oder später eine Mahnung schicken!? Ich möchte mich aber auch nicht mit meinem früheren Chef in Verbindung setzen, da ich nicht weiß was dann auf mich zu kommt!

Viele liebe Grüße

Hank
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Beitrag von Hank » 11.11.2011, 00:35

Du solltest in dem Fall die unbeteiligte Firma über die Situation aufklären, die kann ja nichts dafür, die wollen nur ihr Geld für ihre Arbeit.

Für diese Firma und deinen ex-Chef gilt das strenge Handelsgesetzbuch, da geht's dann im Fall des Falles zack-zack - ein ordentlicher Kaufmann tut so etwas nämlich nicht (ungestraft).

patriotin
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Beitrag von patriotin » 18.02.2012, 20:32

Hallo!
Ich habe dein Problem erst jetzt gelesen, möchte mich aber doch dazu äußern.

Ich weiß zwar nicht, wie die Sache ausgegangen ist, aber es gibt seit 1. Mai 2011 ein Lohn- und Sozialdumpinggesetz in Österreich. Wenn du also "schwarz" beschäftigt wurdest, würde ich mir um die € 900,00 keine Sorgen machen, da ich sie auf keinen Fall bezahlen würde.

Ich würde deiner "Ex-Firma" mitteilen, dass die Strafen, die sie bei einer Anzeige zu erwarten haben weit höher sind.

Lg Patriotin

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