In einem Unternehmen haben die Benutzer ein persönliches Windows- und Email-Konto.
Bei beiden Konten können die Benutzer die Passwörter nicht ändern. Der Abteilungsleiter der EDV möchte das nicht ändern. Die Passwörter werden zentral verwaltet und abgelegt(vielleicht sogar in einem Excel-Sheet).
Sicherheitstechnisch (Datenschutz?) sehe ich das als sehr bedenklich an. Es geht bitte nicht darum private Emails zu schützen, oder die Benutzung des Internets.
Es geht darum das die Weitergabe an andere Personen möglich ist, es erzeugt eine "unbehagliche" Stimmung, weil die Mitarbeiter das Gefühl haben das ihre Mails gelesen werden könnten.
Aus diversen (innerpolitischen) Gründen ist es derzeit nicht einfach möglich dem Abteilungsleiter die Anweisung zu geben. Wenn es aber rechtliche Grundenlagen dazu gäbe, wäre es einfacher die Situation aufzulösen.
Gibt es eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank
Handhabung Benutzerkonten in Unternehmen
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- Beiträge: 2
- Registriert: 04.11.2011, 12:25
Die besagten Accounts sind so wie es aussieht zu überwiegend beruflichen Zwecken eingerichtet und persönliche e-mails sind über die private Adresse abzuwickeln, d.h. die Firma will hier eine Trennung von beruflich und privat sicherstellen.
Die Privatsphäre ist aber auch in beruflichen Angelegenheiten z.B. durch das verfassungsmäßig garantierte Persönlichkeitsrecht (ABGB § 16ff) geschützt, wenn also sensible Daten ungerechtfertigt gestreut werden, kann eine Unterlassung und in gewissen Fällen sogar Schadenersatz wegen erlittener Kränkung gefordert werden.
Gegen schlechtes Betriebsklima und Misstrauen ist aber schwer mit juristischen Mitteln vorzugehen, weil das würde letztlich wieder nur auf Zwangsmaßnahmen hinauslaufen und so die Atmosphäre noch weiter belasten...
Meiner Meinung ist Ihre Frage keine Rechtsfrage, sondern eine Regelungsfrage des innerbetrieblichen Interessensausgleichs - wird man also doch am besten zu allererst das faktenorientierte Gespräch mit allen Beteiligten suchen müssen, oder?
Hank

Die Privatsphäre ist aber auch in beruflichen Angelegenheiten z.B. durch das verfassungsmäßig garantierte Persönlichkeitsrecht (ABGB § 16ff) geschützt, wenn also sensible Daten ungerechtfertigt gestreut werden, kann eine Unterlassung und in gewissen Fällen sogar Schadenersatz wegen erlittener Kränkung gefordert werden.
Gegen schlechtes Betriebsklima und Misstrauen ist aber schwer mit juristischen Mitteln vorzugehen, weil das würde letztlich wieder nur auf Zwangsmaßnahmen hinauslaufen und so die Atmosphäre noch weiter belasten...
Meiner Meinung ist Ihre Frage keine Rechtsfrage, sondern eine Regelungsfrage des innerbetrieblichen Interessensausgleichs - wird man also doch am besten zu allererst das faktenorientierte Gespräch mit allen Beteiligten suchen müssen, oder?
Hank





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