Nachtzulage: ab welcher Uhrzeit und zu wieviel Prozent?
Verfasst: 11.10.2011, 20:14
Guten Abend!
Die letzten sechs Monate arbeitete ich in einer reinen Nachmittagsschicht (15:00 - 23:15 Uhr) in einem Betrieb der Lebensmittelindustrie.
Meine Nachtzulage wurde ab 22 Uhr gerechnet und die Zulage pro Stunde mit 30% des Grundlohnes abgegolten. Laut meinem KV gebührt ein Nachtzuschlag ab 20 Uhr und zwar mit 50% des Grundlohnes (soweit ich das richtig verstehe).
Ende August stellte sich heraus, daß es sich dabei um eine fehlerhafte Einstufung handelte und man versprach (per Betriebsrat) eine Nachzahlung.
Meine erste Frage ist folgende: wie kann eine solche Einstufung wohl zustande kommen?
Weiterführend eine weitere Frage:
Seit 19. September wurden wir von einer reinen Nachmittagsschicht in eine Wechselschicht (Früh-/Nachmittagsschicht) umgestellt.
Nun gilt wieder der Satz "Nachtzulage ab 22 Uhr zu 30%" anstatt "Nachtzulage ab 20 Uhr zu 50%".
Sollte für die Zeit von 1. - 18. September (reine Nachmittagsschicht) nicht der 50% Zuschlag gelten und erst ab 19. September (Beginn der Wechselschicht) der 30% Zuschlag?
Wenn ja, wäre diese Zweiteilung des Monats nämlich bei der aktuellen Monatsabrechnung (für September) übersehen worden. Um baldigst darauf reagieren zu können, bräuchte ich bitte Informationen.
Vielen Dank!
Die letzten sechs Monate arbeitete ich in einer reinen Nachmittagsschicht (15:00 - 23:15 Uhr) in einem Betrieb der Lebensmittelindustrie.
Meine Nachtzulage wurde ab 22 Uhr gerechnet und die Zulage pro Stunde mit 30% des Grundlohnes abgegolten. Laut meinem KV gebührt ein Nachtzuschlag ab 20 Uhr und zwar mit 50% des Grundlohnes (soweit ich das richtig verstehe).
Ende August stellte sich heraus, daß es sich dabei um eine fehlerhafte Einstufung handelte und man versprach (per Betriebsrat) eine Nachzahlung.
Meine erste Frage ist folgende: wie kann eine solche Einstufung wohl zustande kommen?
Weiterführend eine weitere Frage:
Seit 19. September wurden wir von einer reinen Nachmittagsschicht in eine Wechselschicht (Früh-/Nachmittagsschicht) umgestellt.
Nun gilt wieder der Satz "Nachtzulage ab 22 Uhr zu 30%" anstatt "Nachtzulage ab 20 Uhr zu 50%".
Sollte für die Zeit von 1. - 18. September (reine Nachmittagsschicht) nicht der 50% Zuschlag gelten und erst ab 19. September (Beginn der Wechselschicht) der 30% Zuschlag?
Wenn ja, wäre diese Zweiteilung des Monats nämlich bei der aktuellen Monatsabrechnung (für September) übersehen worden. Um baldigst darauf reagieren zu können, bräuchte ich bitte Informationen.
Vielen Dank!