Vergleich aufgehoben ????

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Dalton
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Vergleich aufgehoben ????

Beitrag von Dalton » 06.09.2011, 11:20

Habe mit meiner ehemaligen Firma einen Vereinbarung über Zahlung von xxx abgeschlossen(Lohndifferenzen yyyy) , in dem leider kein Datum für die Auszahlung steht. Vor der Vereinbarung wurde eine Kündigung von der Firma ausgesprochen.
Nach 2 Wochen (und dem Ende meines Dienstverhältnisses) bin ich zur Arbeiterkammer und wurde beraten die Lohndifferenzen yyyy schriftlich geltend zu machen, damit die Basis des Vergleiches nicht verfällt.
Nun sagt meine Firma dadurch das ich ALLES (Lohndifferenzen yyyy) gefordert habe hebe ich damit die getroffene Vereinbarung auf.

Meine Fragen:
Ist das rechtlich möglich?
Bzw. kann man eine Vereinbarung bzw. eine Vergleich einseitig aufheben?

Danke



Hank
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Beitrag von Hank » 07.09.2011, 22:38

Man kann auf alle Fälle eine Vereinbarung oder Vergleich einseitig brechen bzw. nicht einhalten...

Sie sind, nehm' ich einmal an, sozusagen zur Sicherheit, zur Arbeiterkammer, die haben Ihre Lohnabrechnung durchgerechnet und sind zu einem - eh klar - anderen Ergebnis als beim Vergleich gekommen.

Also: Entweder den Vergleich einhalten und in absehbarer Zeit zu seinem Geld kommen oder die Ansprüche nach dem Buchstaben des Gesetzes mit juristischen Mitteln durchsetzen, was dauern und Nervkram ohne Ende bedeuten kann und wer weiß, was Ihre Ex-Firma gegen Sie aus dem Köcher ziehen wird, um möglichst wenig zahlen zu müssen...

Die AK ist bei den Firmen logischerweise nicht allzu beliebt - sich Infos dort holen, o.k., aber man sollte mit der AK-Keule ansonsten sensibel umgehen und nur gegen Unbelehrbare einsetzen.


Hank 8) 8) 8) 8) 8)

Dalton
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Beitrag von Dalton » 08.09.2011, 13:02

erstmals Danke Hank für deine Antwort.

Das Problem ist nur das ich den Vergleich ja einhalten will nur die Firma streubt sich dagegen mit der Begründung das ich nach der getroffenen Vereinbarung (Betrag xxx)sprich 2 Wochen später eine schriftlich Forderung (Betrag yyy) in der gesamten Höhe der Ausstände geschickt habe und somit die vorig mit der Firma getroffene Vereinbarung aufhebe. Im meine Schreiben steht aber nichts von einer Aufhebung der Vereinbarung sondern nur "da ich Nachfolgende Beiträge yyy nicht erhalten habe mach ich nun folgende Forderungen geltend." Zahlung bis blablabla ansonsten werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Gezahlt haben sie nicht und die Zeit ist auch schon vorbei.
Meine Frage ist ob es möglich ist eine Vereinbarung durch eine schriftliche Forderung aufzuheben in der ein anderer Betrag als in der Vereinbarung steht.

Danke

selina
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Beitrag von selina » 08.09.2011, 19:23

Naja, wenn du eh schon von der AK vertreten/beraten wirst werden die das Beste für dich rausholen.
Da deine Firma nicht bezahlt und du zudem schon gekündigt bist, was soll dir noch passieren?
Ob deine Firma etwas gegen dich aus dem Talon ziehen kann, musst du allerdings selber wissen.
ABER weniger als Nichts kannst du nicht bekommen.

Hank
Beiträge: 1453
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Beitrag von Hank » 12.09.2011, 01:48

...da braucht nichts extra wegen Aufhebung oder so formuliert zu werden, das sind schlüssige Handlungen, Sie wollen von der Firma mehr Geld, als diese bereit ist zu zahlen, eh normal.

Das Wesentliche von Vereinbarungen ist jedenfalls, dass man sich einig ist und wenn man gerichtliche Schritte einzuleiten droht, ist man eben von einer Vereinbarung noch ein Stück weit entfernt, weil Sie mit dem Vergleich eben letztlich doch nicht einverstanden sind, und um das geht es.

Meistens liegt sowas an der nicht mehr vorhandenen guten Gesprächsbasis mit dem Ex-Chef, auch normal. Die Ansprüche verjähren jedenfalls erst nach drei Jahren, also vielleicht das Adrenalin zuerst einmal abbauen lassen und dann weiterverhandeln.

Man müsste aber sowieso die konkreten Unterlagen mit den beteiligten Personen und den genauen Wortlaut usw. sehen, damit man was Genaues sagen kann.

lg Hank 8) 8) 8) 8)

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