Guten Morgen,
bezüglich meiner Frau hätte ich gerne eine Information bezüglich der Abfertigung.
Meine Frau hat bei Ihren Arbeitgeber am 1.4.1989 angefangen zu arbeiten.
Am 1. Mai 1992 hat Sie gekündigt, ist aber dann am 1. Juni 1992 (genau ein Monat) wieder eingetreten.
Seither hat meine Frau für diesen Arbeitgeber gearbeitet. Arbeitsvertrag ist bestehend.
Nun wollten wir fragen, wann Sie Anspruch auf die 10 Jähre Abfertigung hat? Wird erst, der 1. Juni 1992 als Basis gerechnet. Oder ist diese einmonatige Unterbrechung nicht ausschlaggebend.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Abfertigung ALT
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Wenn das erste Arbeitsverhältnis vollständig abgerechnet wurde (Überstunden, Urlaub, usw.) und die Unterbrechung mehr als 25 Tage gedauert hat, dann werden beide Dienstverhältnisse NICHT zusammengerechnet. - Außer, es gibt im anzuwendenden Kollektivvertrag eine Sonderbestimmung zur Zusammenrechnung. - Ist das nicht der Fall,
dann sind die 10 Jahre mit Ablauf des 31.5.2012 vollendet.
LG!
dann sind die 10 Jahre mit Ablauf des 31.5.2012 vollendet.
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