Guten Abend!
Ich beschäftige mich zZt mit dem Thema der arbeitnehmerähnlichen Personen und habe in einer Publikation der AK folgende Passage gefunden:
"Arbeitnehmerähnlich sind gemäß § 51 Abs. 3
ASGG Personen, die, ohne in einem Arbeitsvertragsverhältnis
zu stehen, im Auftrag und für
Rechnung bestimmter anderer Personen Tätigkeiten
erbringen und wegen ihrer wirtschaftlichen
Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnlich anzusehen
sind. Diese Personen nehmen eine Art
Mittelstellung zwischen dem rechtlich und wirtschaftlich
unselbstständigen Arbeitnehmer und
dem rechtlich selbstständigen Unternehmer ein.
Einzelne Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts,
wie z. B. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz,
Mutterschutzgesetz, Urlaubsgesetz, kommen
für diese Personengruppe nicht zur Anwendung
(OGH 8 Ob A 38/99t, RdW 1999, 488)"
Meine Frage: Ist der dick markierte Passus korrekt? Die Entscheidung, die in diesem Zusammenhang zitiert wird, befasst sich ja, soweit ich das gesehen hab, "nur" mit freien DN?
Vielen Dank für die Hilfe und viele liebe Grüße!
Arbeitnehmerähnliche Personen
Oh, mausalea...
Was? - Ob es "korrekt" ist oder doch eher "gerecht" oder gar "legal" bzw. "legitim"?
Na ja, würde einmal sagen, dass erst einmal festzustellen ist, was für Vertragsverhältnis vorliegt. Da kommt es extrem auf den konkreten Einzelfall an. Der Auftraggeber hat durchaus den Spielraum, eine arbeitnehmerähnliche Person so einzusetzen und anzumelden, dass beispielsweise das Mutterschutzgesetz eben doch anwendbar ist. Umgekehrt leider auch.
Es ist also im konkreten Einzelfall immer abzuwägen, welches Vertragsverhältnis für welche Auftragsart optimal ist.
Verhindern möchte der Gesetzgeber bzw. die Sozialpartner aber auf jeden Fall Gesetzesumgehungen bzw. Scheinbeschäftigungen, da je nach Dienstverhältnisart verschiedene Sozialleistungen, -abgaben und Ansprüche fällig werden bzw. eben nicht anfallen.
Sinn von diesen Regelungen ist ja die Flexibilisierung der Arbeit und die soll letztlich in puncto Preis und Service dem Kunden, also allen zugute kommen, oder?
LiGrü Hank,

Was? - Ob es "korrekt" ist oder doch eher "gerecht" oder gar "legal" bzw. "legitim"?
Na ja, würde einmal sagen, dass erst einmal festzustellen ist, was für Vertragsverhältnis vorliegt. Da kommt es extrem auf den konkreten Einzelfall an. Der Auftraggeber hat durchaus den Spielraum, eine arbeitnehmerähnliche Person so einzusetzen und anzumelden, dass beispielsweise das Mutterschutzgesetz eben doch anwendbar ist. Umgekehrt leider auch.
Es ist also im konkreten Einzelfall immer abzuwägen, welches Vertragsverhältnis für welche Auftragsart optimal ist.
Verhindern möchte der Gesetzgeber bzw. die Sozialpartner aber auf jeden Fall Gesetzesumgehungen bzw. Scheinbeschäftigungen, da je nach Dienstverhältnisart verschiedene Sozialleistungen, -abgaben und Ansprüche fällig werden bzw. eben nicht anfallen.
Sinn von diesen Regelungen ist ja die Flexibilisierung der Arbeit und die soll letztlich in puncto Preis und Service dem Kunden, also allen zugute kommen, oder?
LiGrü Hank,




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