Hallo,
ich habe eine Frage bezügl DHG. Wenn ein AN einen Schaden verursacht, kann der Arbeitgeber dann die Wiedergutmachung des Schadens in der Freizeit (also als unbezahlte Überstunden) verlangen? Vorausgesetzt natürlich es ist ein Schaden entstanden, der nicht als entschuldbare Fehlleistung zu werten ist?
Danke!
Schadenswiedergutmachung in der Freizeit?
Schadenersatz ist grundsätzlich auf Wiederherstellung der vorigen Standes gerichtet, also auf Reparatur bei Beschädigung oder wie in diesem Fall bei versäumter Arbeitszeit (?) auf Nacharbeiten, nur wenn das nicht tunlich ist kann der Schadenersatz in Geld erfolgen.
Wenn Sie als AN z.B. ein Gerät schuldhaft beschädigt haben, müssen Sie der Aufforderung zur ersatzweisen Arbeitsleistung daher nicht nachkommen.
Wenn Sie als AN z.B. ein Gerät schuldhaft beschädigt haben, müssen Sie der Aufforderung zur ersatzweisen Arbeitsleistung daher nicht nachkommen.
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