Frage zu Kollektivvertrag:

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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DoNotKnow
Beiträge: 1
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Frage zu Kollektivvertrag:

Beitrag von DoNotKnow » 21.03.2011, 11:02

Mein Oberbetriebsrat hat mir erklärt das wir als eines von wenigen Unternehmen keinen Kollektivvertrag haben und das angeblich sein verdienst ist und es nichts besseres gibt, bei Lohnanpassungen lehnen wir uns aber an den Industrie Kollektiv an laut seiner Aussage.
Ich habe jetzt noch nicht in meinem Dienstvertrag nachgesehen ob das wirklich so drinnsteht, aber ist es wirklich möglich keinen Kollektivvertrag zu haben, kann das mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden, mich würde das schon recht wundern.
Wir sind in der IT Branche, dort hat es ja laut ihm schon 6 Jahre keine Lohanpassung mehr gegeben, glaube ich ihm ja auch nicht, spielt aber jetzt keine Rolle.



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 23.03.2011, 08:10

Kollektiverträge sind wie der Name schon andeutet keine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern eine Frage der Branche. Das hängt von der Stärke der Interessensvertretung innerhalb der Sozialpartnerschaft ab.

Kollektivverträge gelten an sich auch für Arbeitnehmer, die nicht der Interessenvertretung auf Arbeitnehmerseite (meist ÖGB) angehören.
Auf Arbeitgeberseite sind durch die Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern an sich fast alle Arbeitgeber an einen Kollektivvertrag gebunden.

Die Sozialpartnerschaft ist juristisch sicher ein Sonderfall, wo zwar der Stufenbau der Rechtsordnung, d.h. zuerst die Gesetze und Verordnungen gelten - aber hauptsächlich eine hochpolitische Angelegenheit mit vielen Eigengesetzlichkeiten darstellt.

Bei der AK, ÖGB, Wirschaftskammer, Industriellenvereinigung nachfragen.

Hank

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Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 23.03.2011, 13:22

Der Kollektivvertrag hängt von der Branchenzugehörigkeit des Betriebes in der Wirtschaftskammer ab - d.h. vom Gewerbeschein. (Tischlergewerbe = Tischlerinnung = TischlerKV; Handel = Mitglied in einem Gremium des Handels = HandeslKV, usw.)

Wenn ihr Betrieb das Gewerbe der IT-Dienstleistungen angemeldet hat, dann gibt es für Arbeiter tatsächlich keinen KV, sehr wohl aber für Angestellte. - Ob diese ein Vorteil für die Belegschaft ist, sei dahingestellt, jedenfalls aber ist der Spielraum für die Gestaltung von Arbeitsverträgen viel größer, damit auch die Bedeutung, was in einem Arbeitsvertrag vereinbart wird.

Zu prüfen wäre allenfalls, ob Ihr Betriebe das richtige Gewerbe angemeldet hat.

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