Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine wichtige Frage und hoffe sie können mir hierbei helfen.
Ich bin im letzten Jahr meiner Ausbildung und mache für meine Abschlussarbeit ein sehr interessantes Projekt. Es geht um eine neuartige selbst erstellte Internetpräsenz die ich längerfristig betreue. Im Anschluss mache ich eine Untersuchung darüber welche dann meine Abschlussarbeit darstellt.
Diese Idee ist bei der Ausbildung angeschlossenen Firma sehr gut aufgenommen worden sodass man mir anbietet es über den Betrieb laufen zu lassen und mir die Arbeitsmaterialien (unter anderem auch die laufenden Kosten) zu bezahlen. Ich selbst arbeite aber aus diversen Gründen kostenlos. Bei Erfolg ist der Arbeitgeber sicher daran interessiert es über die Projektdauer hinaus laufen zu lassen.
Meine Frage hierzu
Habe ich nach Beendigung der Projektzeit die Copyright Rechte und kann quasi über die Internetpräsenz weiterhin verfügen oder hat der Betrieb die Rechte da er mich unterstützt hat?. Ich muss dazusagen das dieses Projekt auf meinem privaten Webserver läuft und nicht auf der Firmeninternen Serverstruktur.
Danke
Mfg
Projekt für einen Betrieb
Die Urheberrechte am "Programm" haben Sie, wenn es sich dabei um eine eigene schöpferische Leistung handelt.
Die Frage, die sich stellen könnte ist nur, ob die Firma in Zukunft das Recht hat, das Programm zu nutzen und zu welchen Konditionen (Verwenden - Vervielfältigen - Vertreiben usw. = Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte).
Gerade bei so "schlampigen" Verhältnissen, kommen die Beteiligten oftmals später zu sehr verschiedenen Anssichten darüber, was "damals" vereinbart wurde, bzw. "gemeint" war.
Sie sollten dringend versuchen, diese Fragen zu klären und in einer Vereinbarung niederschreiben.
mfG
RA Michael Gruner
Die Frage, die sich stellen könnte ist nur, ob die Firma in Zukunft das Recht hat, das Programm zu nutzen und zu welchen Konditionen (Verwenden - Vervielfältigen - Vertreiben usw. = Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte).
Gerade bei so "schlampigen" Verhältnissen, kommen die Beteiligten oftmals später zu sehr verschiedenen Anssichten darüber, was "damals" vereinbart wurde, bzw. "gemeint" war.
Sie sollten dringend versuchen, diese Fragen zu klären und in einer Vereinbarung niederschreiben.
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RA Michael Gruner
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