Durch Arbeitnehmer verursachter Schaden

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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thaller
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Durch Arbeitnehmer verursachter Schaden

Beitrag von thaller » 22.10.2010, 19:39

Ich habe nachgelesen, dass die Haftung eines Arbeitnehmers für einen durch ihn verursachten Schaden, davon abhängt ob es sich um eine entschuldbare Fehlleistung, leichte oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt.

Mir ist leider nicht klar worum es sich in meinem Fall handelt.

Ich arbeite in meinem Studentenjob bei einem Souvenir-Fotoshop (Touristen werden fotografiert und können die Bilder dann kaufen). Eine der Aufgaben ist das Austauschen der Farbrollen und des Fotopapiers der Drucker. Nun ist zweimal innerhalb von ca. 6 Wochen eine Rolle falsch getauscht worden (verkehrt herum eingelegt), der Drucker ließ sich beide Male nicht mehr öffnen und musste zum Service. Nach dem zweiten Mal hat der Arbeitgeber angekündigt, dass der Schaden von der Belegschaft (also allen gemeinsam) zu bezahlen sei.

In beiden Fällen ist bekannt wer die Rolle getauscht hat. Das Tauschen der Rollen wird den neuen Mitarbeitern von denen gezeigt, die länger dabei sind. Es ist steht uns keine schriftliche oder bebilderte Anleitung zum richtigen Tauschen zur Verfügung (auch nicht am Drucker). Ob eine Rolle richtig eingelegt ist, erkennt man erst daran ob er funktioniert oder nicht.

Meiner Auffassung nach liegt hier eine entschuldbare Fehlleistung vor und wir bzw. der/die VerursacherIn muss nicht für den Schaden aufkommen.
Zumal auch nach dem zweiten Mal nur darauf hingewiesen wurde, dass man die Rolle von jmd anderem tauschen lassen solle, "wenn man sich selbst nicht sicher ist".



Thomas Reissmann
Beiträge: 6
Registriert: 30.07.2010, 20:44

Beitrag von Thomas Reissmann » 22.10.2010, 19:46

Die geschilderten Umstände sprechen tatsächlich für eine entschuldbare Fehlleistung.

Selbst wenn nicht kann der Arbeitgeber den Ersatz des Schadens aber nur vom konkreten Verursacher fordern, keinesfall aber von der ganzen Belegschaft.

mfg
www.reissmann.at

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