Kaizen am (Büro)Arbeitsplatz

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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gegy
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Kaizen am (Büro)Arbeitsplatz

Beitrag von gegy » 19.10.2010, 11:30

Hallo,

in unserer Firma wurde Kaizen nun auch im Büro Bereich eingeführt. Was Kaizen ist, könnt ihr hier nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaizen

Kaizen beinhaltet auch die 5S-Regel, die eine gewisse Sauberkeit am Arbeitsplatz. Um dies zu gewährleisten, gehen hin und wieder Mitarbeiter durch die Büros und Sammeln Gegenstände ein, welche dann auf einen "Sammelplatz" gelegt werden. Dort müssen diese Gegenstände verweilen, bis sie wieder "freigegeben" werden.

Nun meine Fragen dazu:

Ist es erlaubt vom Mitarbeiter private Gegenstände, die er auf seinem Arbeitsplatz liegen hat, von diesem zu entfernen und auf diesen Sammelplatz zu legen?
Kann der Mitarbeiter diese Gegenstände sofort wieder von diesem Sammelplatz entfernen/entnehmen?
Ist es dem Arbeitgeber erlaubt alle privaten Gegenstände auf dem Arbeitsplatz zu verbieten?

Vielen Dank für die Antworten zu meinen Fragen. :)



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 21.10.2010, 21:59

Was immer "Kaizen" sein mag - was an privaten Gegenständen am Arbeitsplatz erlaubt ist hängt letztlich vom Arbeitsvertrag ab.

Je nach Branche sind natürlich auch gewisse Vorschriften z.B. in puncto Sicherheit oder Hygiene zu beachten, die der Arbeitgeber ja nicht selbst bestimmen kann.

Aus wichtigen, dem Unternehmszweck unmittelbar dienlichen Gründen kann der Arbeitgeber, d.h. Chef den Mitarbeitern allerdings auch in der genannten, außergewöhnlichen Richtung etwas "anschaffen".

Die Persönlichkeitsrechte müssen dabei natürlich gewahrt bleiben, das Recht auf Geheim- und Privatsphäre, Datenschutz sind absolut geschützte Rechte, Sklaverei und Leibeigenschaft sind in Österreich nicht gestattet.

Als "Lohnsklave" braucht man sich also nichts Unnötiges gefallen zu lassen. Bei Problemen gibt es die Arbeiterkammer oder das Arbeitsinspektorat... 8) 8) 8)

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