Arbeitsvertrag Pauschallohn Überstunden

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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theedge3000
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Arbeitsvertrag Pauschallohn Überstunden

Beitrag von theedge3000 » 14.07.2009, 20:30

hallo, ich habe vor 4 wochen einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben an dem mir einiges nicht ganz klar ist.
In dem Vertrag ist festgelegt dass der Lohn aus einer monatlichen Pauschale(brutto 3500euro) besteht die alle Zulagen, Diäten, Überstunden, Urlaubs-und Weihnachtsgeld beinhaltet. Die Quartierkosten sind selbst zu tragen. Der Arbeitgeber verlangt an 6 Tagen in der Woche jeweils 10 Stunden zu arbeiten was im Vertrag nicht vereinbart ist. Die Normalarbeitszeit lt. Kollektivertrag Schlosser mit 38,5 Stunden festgelegt. Ausserdem befürchte ich dass ich auch um das KM-Geld kämpfen muss. Anreise zum Arbeitsort und Abreise jeweils zu Wochenende. Sind insgesamt 640km.

Was haltet ihr davon?
Genügt es laut dem Vertrag 40 Stunden pro Woche zu arbeiten?
Hab ich Anspruch auf das Km-Geld?

Ich danke euch vielmals für eure Antworten im Vorhinein.



Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 16.07.2009, 12:17

Also ich kann ihnen nur raten den Vertrag von einem Experten prüfen zu lassen (z.B. AK)
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass sie sich bereits im Arbeitsvertrag zu Überstunden verpflichten, d.h. von vornherein wissen, das Sie mehr als die Normalarbeitszeit zu arbeiten haben.
Diese "Pauschal"-Geschichte scheint mir aber insofern etwas merkwürdig, da von der Personalverrechnung her die einzelnen Bestandteile völlig unterschiedlich zu behandeln sind. Die Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer sind, je nachdem ob es ich im Normallohn, Überstunden, Sonderzahlung, Diäten usw. handelt, immer unterschiedlich, eine Wertmäßige Zuordnung somit notwendig.
Welcher Kollektivvertrag gilt richtet sich nicht nach ihrer Tätigkeit, sondern nach dem Gewerbe des Dienstgebers.
Fahrten von und zum (regelmäßigen) Arbeitsort sind an sich selbst zu tragen, dafür gibt es kein km-Geld.
Nur 40h/Wo zu arbeiten wird nicht genügen, wenn Sie sich zu ÜSt verpflichtet haben. - Allenfalls ist aber der Arbeitsvertrag nicht gültig, da es wegen völliger Unklarheit an Übereinstimmung (Konsens) mangelt.

LG!

theedge3000
Beiträge: 2
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Beitrag von theedge3000 » 16.07.2009, 20:49

Vielen Dank für die Antwort. Den Vertrag lass ich auf jeden Fall prüfen Es steht darin dass mit dieser Pauschalentlohnung alle Diäten, Montage- und Erschwerniszulagen usw. abgegolten sind. Ich kenn mich damit zu wenig aus um es genau auszurechnen aber wenn ich mit meinen aufgezeichneten Stunden rechne und die Diäten und Zulagen abziehe komm ich nie auf meinen Grundlohn eines Schlosser LG 3 hin. Am besten mal auf den Lohnzettel warten, darauf wird ja doch stehen was und wieviel abgegolten ist.
Regelmässiger Arbeitsort kann man so nicht sagen denn da sich der Arbeitsort auf einer Baustelle befindet, also ausserhalb vom Betrieb. Also müsste doch auch wenn ich am Montag anreise und am Freitag abreise Km-Geld bekommen?
Arbeitsstunden hab ich so um die 50 in der Woche, also sind Überstunden drin.

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