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Frage zu AngG §25ff
Verfasst: 24.06.2009, 11:15
von Ingeborg Berger
Kann ein befristetes Dienstverhältnis vor Zeitablauf gelöst werden, ohne dass ein wichtiger Grund (wie in den folgenden §§ aufgezählt) vorliegt? Geht das nur einvernehmlich und entstehen Ansprüche auf Seiten des Dienstgebers bzw Dienstnehmers? Gilt eine Kündigungs- oder Auflösungsfrist? Vielen Dank, IB
Verfasst: 25.06.2009, 08:52
von MG
Wenn eine Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde (was auch nur bei längeren Befristungen geht), dann kann das bef. DV nicht -außer wichtiger Grund wie bei Entlassung- gekündigt werden.
Beedent der DG das DV trotzdem, so muss er alles zahlen, bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung.
Einvernehmliche Beendigung geht natürlich immer.
MfG
RA Michael Gruner