Guten Tag
Ich möchte gerne fragen: Wenn man auf 2 Werkverträge arbeitet, welche rechtliche Verpflichtungen hat man grundsätzlich? muß man da trotzdem eigenen Gewerbeschein ansuchen, wenn man unter 800€ monatlich netto verdient? weiß es jemand von Ihnen?
danke für Ihre Hilfe im vorraus
schöne Grüße
Lin
auf Werkverträge arbeiten?
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- Beiträge: 217
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Hallo Lin!
Der Werkvertrag ist in der Regel der klassische Vertrag eines "Selbständigen". Selbständige Tätigkeiten unterliegen aber in den meisten Fällen der Gewerbeordnung, dh sie brauchen für die rechtmäßige Ausübung einen Gewerbeschein (ähnlich wie der Führerschein fürs Autofahren) - egal wieviel sie mit dieser Tätigkeit verdienen (so wie es auch egal ist, wieweit sie mit dem Auto fahren). Für Sozialversicherung und Einkommensteuer ist dann aber der Gewinn maßgeblich.
Ob ihre Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt bzw. wie es mit den Kosten (SV, ESt usw.) aussieht, da kann ihnen das Gründerservice der Wirtschaftskammer Auskunft geben. Auch unter www.gruenderservice.at bekommen sie viele Informationen.
Liebe Grüße!
Der Werkvertrag ist in der Regel der klassische Vertrag eines "Selbständigen". Selbständige Tätigkeiten unterliegen aber in den meisten Fällen der Gewerbeordnung, dh sie brauchen für die rechtmäßige Ausübung einen Gewerbeschein (ähnlich wie der Führerschein fürs Autofahren) - egal wieviel sie mit dieser Tätigkeit verdienen (so wie es auch egal ist, wieweit sie mit dem Auto fahren). Für Sozialversicherung und Einkommensteuer ist dann aber der Gewinn maßgeblich.
Ob ihre Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt bzw. wie es mit den Kosten (SV, ESt usw.) aussieht, da kann ihnen das Gründerservice der Wirtschaftskammer Auskunft geben. Auch unter www.gruenderservice.at bekommen sie viele Informationen.
Liebe Grüße!
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