Handlungsvollmacht
Verfasst: 12.12.2008, 13:25
Muß in Österreich ein Mitarbeiter im Einkauf eine Handlugnsvollmacht haben um diverse Dokumente wie Bestellungen und Verträge zu unterzeichnen?
Mein jetziger Dienstgeber scheint hier keine Anstalten zu machen, die Aussage ist dass dies über die Unterschriftenregelung festgelegt ist. Nach Arbeitgeber Interpretation darf ich Bestellungen bis zu einer Wertegrenze von 7500 EUR unterzeichnen. Darüber hinaus unterzeichnet Abteilungsleiter oder GF. Ich sehe das anders, nach meiner Auffassung darf ich gar nichts unterschrieben da ich keine Handlungsvollmacht habe. Weder i.A. noch i.V.
Bei meinem vorigen Arbeitgeber hatte ich eine i.V Handlungsvollmacht, die in einer Unterschriftenregelung eingeordnet war.
Hat die Handlugnsvollmacht etwas mit der Tarifeinstufung zu tun??
Mein jetziger Dienstgeber scheint hier keine Anstalten zu machen, die Aussage ist dass dies über die Unterschriftenregelung festgelegt ist. Nach Arbeitgeber Interpretation darf ich Bestellungen bis zu einer Wertegrenze von 7500 EUR unterzeichnen. Darüber hinaus unterzeichnet Abteilungsleiter oder GF. Ich sehe das anders, nach meiner Auffassung darf ich gar nichts unterschrieben da ich keine Handlungsvollmacht habe. Weder i.A. noch i.V.
Bei meinem vorigen Arbeitgeber hatte ich eine i.V Handlungsvollmacht, die in einer Unterschriftenregelung eingeordnet war.
Hat die Handlugnsvollmacht etwas mit der Tarifeinstufung zu tun??